Der Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz in Vor-Corona-Zeiten.
Der Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz in Vor-Corona-Zeiten. Paulus Ponizak

Nachdem im letzten Jahr die Weihnachtsmärkte ausfielen, wird es dort in diesem Jahr  nicht so entspannt wie eigentlich gewohnt zugehen. Denn der Senat beschloss am Dienstag wegen steigender Infektionszahlen: Besucher von Weihnachtsmärkten müssen wegen der Corona-Pandemie eine Schutzmaske tragen. Allerdings gilt das nicht für Märkte, deren Betreiber auf die 2G-Regel setzen. Was wann genau gilt.

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Maskenpflicht: Auf allen Weihnachtsmärkten, bei denen nicht 2G gilt, und das dürften schon wegen fehlender Zugangskontrollen die meisten sein, hat zunächst einmal jeder Zutritt, wie Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach der Senatssitzung erläuterte. Dort greift also nicht die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), Ungeimpfte müssen keine negativen Tests nachweisen und können die Märkte besuchen. In Berlin wird es rund 50 Weihnachtsmärkte geben.

Nur für Märkte, die auf die 2G-Regel setzen, entfällt die Maskenpflicht

2G-Regel: Die Betreiber können auch auf die 2G-Regel setzen. Dann entfällt die Maskenpflicht. Das ist allerdings nur bei Weihnachtsmärkten möglich, bei denen am Einlass Gäste kontrolliert werden können. In dem Fall haben nur geimpfte und genesene Besucher Zutritt sowie Kinder unter 12, für die bislang keine Impfungen angeboten werden. Hinzu kommen Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie alle müssen als Gäste dieser Märkte, für die es dann auch Zugangskontrollen geben muss, keine Maske tragen. Angekündigt hat die 2G-Regel schon der Betreiber des Weihnachtsmarktes vor dem Roten Rathaus. An den vier Eingängen werden die Besucher an Terminals ihre Impf- oder Genesenen-Zertifikate scannen können.

Frohe Weihnachten. In diesem Jahr gibt es wieder Weihnachtsmärkte.
Frohe Weihnachten. In diesem Jahr gibt es wieder Weihnachtsmärkte. Imago/Müller-Stauffenberg

In Restaurants dürfen Ungeimpfte nur mit Extra-Test

Restaurants: Etwas anders stellt sich die Lage hingegen in geschlossenen Restaurants auf dem Gelände der Weihnachtsmärkte dar. Dort können die Betreiber wählen, ob sie 2G oder 3G anwenden. Ungeimpfte kämen nur im Falle von 3G rein und müssten dabei auch einen negativen Corona-Test nachweisen. Solche Tests sind seit geraumer Zeit kostenpflichtig.

Fußball: Ferner wurde am Dienstag für den Fußballbundesligisten 1. FC Union eine neue Zuschauerobergrenze beschlossen. Bisher konnte der Verein sein Stadion An der Alten Försterei mit der 3G-Regel zur Hälfte füllen. Nun sind 75 Prozent möglich. Deshalb dürfen am Sonnabend bei dem Spiel gegen Bayern München 16.500 Zuschauer ins Stadion.