Missbrauch: Zehn Jahre Haft für Jugendwart
Michael M (59) verging sich an sechs Jungen, sieben bis 15 Jahre alt.

Im Angel-Verein warf Michael M. (50) seine Netze aus, kleine Jungen waren seine Jagdtrophäen. Der Richter: „Was er tat, war monströs.“ Urteil: Zehn Jahre Gefängnis.
Selten fällt eine Strafe im Moabiter Landgericht so hoch aus. Doch M. habe „außerordentlich schwere Verbrechen begangen“, so der Richter. Sechs Jungen, sieben bis 15 Jahre alt, wurden Opfer des so bieder wirkenden Mannes. Michael M. angelte sich immer wieder Kinder. 35 Sex-Übergriffe führten nun zum Urteil, angeklagt waren 354. Aus prozessökonomischen Gründen wurde eine Vielzahl der Fälle eingestellt. Die Strafe fiel dadurch nicht milder aus.
Der Richter: „Zwei Jahre lang haben Sie über die Kinder verfügt, haben Vertrauen und Zuneigung der Jungen und auch der Eltern sowie des Vereins missbraucht.“ Niemand könne dafür, wenn er sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt. „Aber Sie haben es hemmungslos und planmäßig in die Tat umgesetzt.“
Fassungslos war man in dem Verein in Kladow, als Michael M. am 1. November verhaftet wurde. Seit 2014 war er dort Ehrenamtlicher, davor in anderen Sportklubs. Er brachte Kindern bei, Haken und Posen anzubringen, ging mit ihnen auch nachts auf Fischfang. Er war engagiert und geachtet. Bis sich ein Junge offenbarte.
Immer wieder sei sein Wohnwagen zum Tatort geworden, so das Gericht. Der stand auf dem Vereinsgelände. Dort übernachtete der damalige Jugendwart mit Wohnung in Tegel häufig. Im Wohnwagen fanden die Ermittler auch kistenweise Sexspielzeuge – als mutmaßliche Tatwerkzeuge beim Kindesmissbrauch. Und über 3800 kinderpornographische Bilddateien wurden entdeckt.
Im Prozess gestand M. teilweise: „Was ich gemacht oder zugelassen habe, kann ich nicht mehr genau zuordnen“, behauptete er. „Diese Spielereien waren aus Neugierde, die Jungen wollten es probieren.“
Doch es war M., der den Jungen ständig Sexspielzeug in die Hand drückte. „Hochmanipulativ“ sei er vorgegangen und habe die Jungen aus ganz normalem Milieu dazu gebracht, sich auf sexuelle Handlungen einzulassen. Als einer der Jungen nicht mehr wollte, habe er ihn festgehalten.
Michael M., nicht vorbestraft, droht sogar die Verhängung von Sicherungsverwahrung. Der Richter: „Wir behalten uns das vor.“ Am Ende der Haftzeit werde geprüft. KE.