Leitende Mitarbeiter der Barmer sollen mit einem Ex-Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin krumme Dinger zulasten anderer Kassen gedreht haben.
Leitende Mitarbeiter der Barmer sollen mit einem Ex-Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin krumme Dinger zulasten anderer Kassen gedreht haben. Imago Images

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen zwei leitende Mitarbeiter der Barmer Ersatzkasse und ein Mitglied des ehemaligen Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin erhoben. Der Vorwurf: Bestechung und Untreue beziehungsweise Bestechlichkeit und Beihilfe zur Untreue. Die Beschuldigten sollen einen Schaden von mindestens 85 Millionen Euro verursacht haben, indem sie bei Abrechnungen Kranke kränker machten.

Das berichtet der Ärztenachrichtendienst „änd“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.

Der mutmaßliche Schwindel soll so abgelaufen sein: Mit Hilfe der KV sollen Kodierungen von Krankheiten nachträglich geändert worden sein.

Barmer klage gegen Rückzahlungsbescheid

Das sogenannte „Upcoding“ soll der Barmer mehr Geld aus dem gemeinsamen Gesundheitsfonds aller Kassen eingebracht haben, in den die Beiträge aller gesetzlich Versicherten und Steuergeld fließen. Dadurch wurden die anderen Krankenkassen laut Anklage um die 85 Millionen Euro geschädigt. Die KV Berlin soll für ihre Beihilfe 250.000 Euro erhalten haben, weitere 500.000 Euro seien versprochen worden.

Nachdem die mutmaßlichen Tricksereien 2016 durch die Berliner Zeitung BZ ruchbar geworden waren, gab es Durchsuchungen. Die Barmer wies damals alle Beschuldigungen zurück, und wiederholte das jetzt gegenüber dem KURIER: „Wir verwehren uns gegen den Verdacht, Patienten ‚kränker dokumentiert‘ zu haben. Dies haben wir nicht getan und nicht daran mitgewirkt – der Barmer ging es zu jeder Zeit darum, offensichtlich nicht plausibel kodierte Diagnosen bei der lückenhaften Dokumentation chronischer Erkrankungen im Interesse der Versicherten zu prüfen und zu korrigieren.“

Die KV Berlin sprach seinerzeit von „Datenkorrektur“, auf dem Papier kränker gemacht habe man die Patienten aber nicht. Der neue KV-Vorstand wollte sich gegenüber des Berliner KURIER nicht zu seinem Vorgängergremium äußern.

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Laut „änd“ hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), zentrale Aufsichtsbehörde der Kassen, nach den ersten Enthüllungen 2016 eigene Ermittlungen aufgenommen. In der Folge verlangte das BAS im vergangenen Jahr 30 Millionen Euro von der Barmer zurück, danach erging ein Rückzahlungsbescheid über weitere 66 Millionen Euro.

Nur eine Form von Qualitätssicherung?

Die Barmer klagt allerdings gegen diese Bescheide. Eine Sprecherin schrieb dem KURIER dazu: „Bei der Kontroverse geht es um die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Grundsatzfrage, ob Kassenärztliche Vereinigungen berechtigt sind, unplausible, das heißt auch unvollständige Daten in Kommunikation mit den ambulanten Ärzten zu hinterfragen und von den Ärzten berichtigte Kodierungen an die Krankenkassen weiterzuleiten ‚(Rightcoding‘).“

Die Nachzahlungsaufforderungen des BAS an die Barmer verstünden sich vor diesem Hintergrund und seien kein Beleg dafür, dass die Barmer die Versicherten systematisch ‚kränker‘ kodiert habe als sie in Wirklichkeit waren. „Das hat die Barmer nicht getan und sieht das eigene Vorgehen in der Zusammenarbeit mit der KV Berlin als Beitrag zur Qualitätssicherung bei Diagnosedaten im Sinne der Versicherten wie auch des Morbi-RSA und daher als gerechtfertigt an.“

Der „morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich“ Morbi-RSA soll dafür sorgen, dass Kassen mit vielen alten und kranken Mitgliedern nicht schlechter gestellt sind als Kassen mit vorwiegend jungen und gesunden Beitragszahlern.

Im Hinblick auf die Anklage erklärte die Barmer: „Die Staatsanwaltschaft folgt der Ansicht des BAS, der zufolge auch offensichtlich unplausible und selbst nachweislich fehlerhaft kodierte Diagnosen bei chronischen Krankheiten unangetastet bleiben sollen. “

Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen das ehemalige KV-Vorstandsmitglied Uwe K. und die beiden Barmer-Manager – darunter die Berliner Landesgeschäftsführerin Gabriela L. –  muss jetzt von einer Strafkammer geprüft und angenommen werden, ehe es zu einem Strafverfahren kommt.