Clan-Gangster auf der Anklagebank
Millionen-Coup im Grünen Gewölbe: Angeklagte tun so, als wäre der Prozess ein großer Spaß
In Dresden startete am Freitag das Verfahren unter Polizeischutz. Die Ermittler stufen den Juwelendiebstahl als Clan-Kriminalität ein – aber das sieht die Verteidigung ganz anders.

Sie sind wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Dresden hinter Gittern und schweigen. Zum Prozessauftakt machen sie nur Angaben zur Person. Die Ermittler stufen den Juwelendiebstahl als Clan-Kriminalität ein – auch das sieht die Verteidigung ganz anders.
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Gezielt vorbereitet, brachial ausgeführt: Die Angeklagten werden einzeln in den Hochsicherheitssaal geführt, in Handfesseln. Einige verdecken ihr Gesicht, andere schauen neugierig ins Publikum, winken lachend Bekannten. Bewacht von gut einem Dutzend Justizbeamten und flankiert von je zwei Anwälten hören die sechs jungen Männer mehr oder weniger interessiert dem juristischen Disput zu, den sich der Vorsitzende Richter der Jugendkammer mit Verteidigern zum Prozessauftakt wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe Dresden liefern. Sie sprechen von „Indizienprozess“, verlangen unter anderem, dass die Jugendkammer nur gegen zwei zur Tatzeit noch Heranwachsende verhandelt und deren Verfahren abtrennt. Sogar die Anklage wird in Frage gestellt.
Staatsanwalt Christian Weber schildert in etwa 20 Minuten das in zwei Jahren ermittelte Szenario des spektakulären Verbrechens, das die 22- bis 28-Jährigen am 25. November 2019 begangen haben sollen.

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Es geht um den Diebstahl „einzigartiger und unersetzbarer Schmuckstücke“ von „überragender kunst- und kulturhistorischer Bedeutung“. Aber auch um Gefahr für Leib und Leben. Laut Anklage handelten die zu einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie gehörenden Deutschen als Mitglieder einer Bande. Sie brachen laut Anklage rechtswidrig in ein Gebäude ein, entwendeten und beschädigten Kunstgegenstände und legten auch in einer Tiefgarage Feuer „zu einer Zeit, wo Menschen sich dort aufhielten“.
Zur Absprache untereinander nutzten sie mit Fake-Namen registrierte Prepaid-Karten
Teils minutiös zeichnet Weber Verabredung, Vorbereitung und Ablauf der Tat sowie die Flucht nach, alles in Teamarbeit. Danach kauften die Angeklagten entweder selbst oder über Mittelsmänner und unter falschen Namen zwei PS-starke Autos, beschafften sich falsche Kennzeichen dafür. Eines tarnten sie mittels Folien und Schild als Dresdner Taxi.
Zur Absprache untereinander nutzten sie mit Fake-Namen registrierte Prepaid-Karten und beschafften sich zwei Waffen. Ab dem 18. November waren sie mehrfach in Dresden, schnitten auch „am ehesten mit einem hydraulisch betriebenen Gerät“ ein Loch in das historische Fenstergitter, setzten es mit Kleber wieder ein und inspizierten das Schloss.
Bei einem dieser Besuche wären sie fast geschnappt worden, wegen eines unerlaubten Wendemanövers, entkamen aber mit über 120 Stundenkilometern auf regennasser Straße. Danach lackierten sie den Wagen um, „von blau auf hellgrau oder silber mit dunklem Dach“.

Fünf Tage später klettern vier der Tatverdächtigen über die Schlossmauer, entfernen das Gitterstück und drücken einen Fensterflügel auf – binnen Sekunden, wie Weber schildert. Zwei von ihnen stiegen um 4.57 Uhr ein, gingen zielgerichtet ins Juwelenzimmer und schlugen „mit brutaler Gewalt“ und etwa 40 bis 60 Zentimeter langen Äxten Löcher in drei Vitrinen, 56 Hiebe in zwei Minuten. Sie rissen 21 festgenähte Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten ab, „um diese für sich zu behalten oder gewinnbringend zu veräußern“. Ihre Spuren suchten sie mit einem Pulverlöscher zu verwischen.
Aus einem Revolver löste sich ein Schuss, Explosionen folgten
Das Ganze dauerte nicht mal fünf Minuten. Um 5.01 Uhr waren die Vermummten wieder draußen. In einer Tiefgarage unter einem Wohnhaus stadtauswärts wechselten sie das Fluchtauto und zündeten das erste an. Aus dem darin zurückgelassenen Revolver löste sich ein Schuss, weitere Explosionen folgten. Durch starken Rauch kam ein Mieter zu Schaden. Die Angeklagten „nahmen mit dem Brand und durch das Auslösen der scharfen Schusswaffe einhergehende Gefahr für Leib, Leben und Eigentum bewusst und billigend in Kauf“, so die Anklage. Und sie hinterließen, abgesehen vom immateriellen Verlust kunsthistorisch bedeutender Schätze, Sachschäden von insgesamt gut einer Million Euro.
Die Beschuldigten, mit schwarzen Haaren und Dreitagebart, in Jeans und Pullover oder Hemd, folgten der Anklageverlesung gelassen oder interessiert. Freigiebig nannten sie dem Vorsitzenden Richter ihre früheren Wohnadressen, sämtlich in Berlin, einer berichtete stolz von einer Ehe „nach islamischem Recht“. Aktuell sind sie in den Justizvollzugsanstalten Görlitz, Zwickau und Dresden – dorthin wurden auch die beiden Männer verlegt, die wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin 2017 zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden waren.

Statements der Verteidigung geben einen Vorgeschmack auf den Prozessfortgang, der zunächst bis Ende Oktober terminiert ist. Sie kritisieren einseitig taktische und schwache Ermittlungen, die öffentliche Verurteilung ihrer Mandanten durch volle Namensnennung sowie Zuordnung zur Clan-Kriminalität, sprechen von Indizienprozess und einer noch zu beweisenden Hypothese. „Die Staatsanwaltschaft versucht Unwahrheit zur Wahrheit zu machen“, sagt Strafverteidigerin Ines Kilian. Und dann geht es noch um Körpermaße, Marken-Sneaker, unscharfe Videobilder - und die „Wunderhunde“ der sächsischen Polizei, die angeblich auch monatealte Geruchsspuren erschnüffeln.
Laut Verteidigung soll ein Angeklagter zu dick für das Verbrechen sein
Die Angeklagten seien Mitglieder einer Familie und nicht eines Clans. Die Zugehörigkeit zu einer „zum Teil deliktbelasteten Familie“ rechtfertige nicht die Annahme, dass sie auch Mittäter seien, erklärte Rechtsanwalt Kai Kempgens. Er monierte auch, dass in Medien von einem Raub die Rede sei. Es handle sich um einen Diebstahl und nicht um einen „kulturellen Genozid“.
Zudem gaben die Verteidiger an, nicht im Besitz der kompletten Ermittlungsakten zu sein. Dazu wurde am Ende auch ein Antrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft wird darin außerdem aufgefordert zu erklären, welche Ermittlungsverfahren in diesem Fall noch laufen und ob es noch immer Kommunikationsüberwachung sowie Observationen von Familienmitgliedern gibt.
Verteidigerin Ines Kilian, die einen der beiden jüngsten Beschuldigten vertritt, sah ihren Mandaten allein durch seine Körperstatur entlastet. Denn mit seinem damaligen Gewicht von 115 Kilogramm bei 1,88 Körpergröße habe er gar nicht durch die Öffnung im aufgeschnittenen Fenstergitter des Grünen Gewölbes passen können. Andere Verteidiger bezweifelten den Wert der DNA- und Geruchsspuren, die die Beschuldigten ins Blickfeld der Ermittler gerückt hatten.
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Kilian bekräftigte ihren Antrag, mit Abtrennung des Verfahrens für die beiden jüngsten Beschuldigten, eine „jugendgerechte Verhandlungsatmosphäre“ herzustellen. Die Zwillinge waren damals 20 Jahre alt und fallen damit unter das Jugendstrafrecht. Man befinde sich schließlich nicht in einem Terrorverfahren. Der Prozess des Landgerichtes Dresden findet in einem Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichtes statt, in dem in den vergangenen Jahren auch mehrere Verfahren mit Terror-Hintergrund geführt wurden.