Schicksalsschlag
Mietschulden: Wohnung in Mitte geräumt
Baustadtrat Ephraim Gothe rät, sich bei Miesen rechtzeitig Hilfe zu holen.

Wer Mietschulden hat und sich selbst vor Obdachlosigkeit schützen will, darf nicht lange warten. Was passiert, wenn Betroffene zögern oder Hilfe der Behörden ablehnen, zeigt ein Mieterschicksal aus Mitte. Öffentlich gemacht wurde es von Ephraim Gothe (SPD), Baustadtrat des Bezirks.
Ein Mietschuldner, dem schon die Wohnungsräumung bevorstand, meldete sich im November 2019 beim Sozialamt Mitte. Er forderte, dass seine Wohnung beschlagnahmt und der Vermieter enteignet wird. So wollte sich der Mieter vor der Obdachlosigkeit schützen. Das Sozialamt bot Hilfe an, stellte aber fest, dass der Betroffene sein Problem jahrelang vor sich hergeschoben hatte.

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Er war gar nicht offiziell Mieter der Wohnung, hatte jahrelang keine Miete gezahlt und auch die Kostenübernahme beim Jobcenter nicht beantragt. Deshalb hatte der Vermieter ein rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt. Das Amt sorgte für einen Aufschub der Räumung, redete mit der Gerichtsvollzieherin und verhandelte mit dem Eigentümer über eine Ersatzwohnung. Ergebnis: Der Mieter hätte tatsächlich eine andere Wohnung im selben Haus haben können. Auch die Kostenübernahme durchs Jobcenter wurde geregelt.
Doch der Betroffene ging nicht zum Termin mit der Sozialarbeiterin, wartete wochenlang ab und schickte den von ihm unterschriebenen Mietvertrag erst ein, als die Räumung direkt bevorstand. Zu diesem Zeitpunkt war dem Vermieter aber schon der Geduldsfaden gerissen. Das lange Zögern des Betroffenen führte letztlich zu seiner Wohnungslosigkeit. Das Amt konnte das Schlimmste nur dadurch verhindern, dass es dem Mieter einen Wohnheimplatz besorgte. Eine Enteignung des Vermieters, wie der Mieter sie gefordert hatte, wäre in diesem Fall unmöglich gewesen. Die Lehre: Es gibt Hilfen bei Mietschulden, aber man darf seine Probleme nicht schleifen lassen und auf eine Enteignung hoffen. Sonst droht am Ende das Wohnheim.