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Mietendeckel: Rechnen Sie doch mal nach, ob Sie zu viel Miete zahlen!

Rechnen Sie selbst nach! Wie die Haushalte vom 23. November an auf überzogene Forderungen der Vermieter reagieren können.

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Bringen Sie Licht ins Dunkel und rechnen Sie nach, ob Ihre Miete überhöht ist.
Bringen Sie Licht ins Dunkel und rechnen Sie nach, ob Ihre Miete überhöht ist.Imago Images

Die gute Nachricht kam per Post. Die jetzige Miete überschreite die vom 23. November an geltende Höchstmiete um 50,66 Euro, teilte die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau einer Mieterin in Reinickendorf mit. Deswegen verringere sich die Miete für die knapp 65 Quadratmeter große Wohnung von diesem Zeitpunkt an um 50,66 Euro pro Monat. Für die Zeit vom 23. bis zum 30. November erhalte die Mieterin eine Gutschrift von 13,51 Euro. Zehntausende Mieter in Berlin erhalten in diesen Tagen ähnliche Schreiben ihrer Vermieter.

Der Grund: Zum 23. November, also am kommenden Montag, tritt die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft. Danach gelten Mieten als überhöht, die die festgelegten Mietobergrenzen inklusive etwaiger Zu- oder Abschläge um mehr als 20 Prozent überschreiten. Solche überhöhten Mieten sind laut Mietendeckel verboten und müssen vom Vermieter abgesenkt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung schätzt, dass rund 340.000 Haushalte von einer solchen Absenkung der Miete profitieren. Alleine bei den sechs landeseigenen Unternehmen müssen die Mieten für rund 28.000 Wohnungen verringert werden.

Wer selbst überprüfen will, ob er zu viel Miete zahlt, kann dies tun. Der Berliner KURIER bietet dazu einen vom Berliner Mieterverein (BMV) entwickelten Mietendeckelrechner an. „Wir empfehlen allen Mietern, zu überprüfen, ob ihre Miete überhöht ist und abgesenkt werden muss“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Dafür haben wir den Mietendeckel-Rechner entwickelt.“ Mit ein paar Klicks könne jeder sehen, ob sein Vermieter die Miete absenken muss oder nicht.

„Wir gehen davon aus, dass sich nicht alle Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Miete von sich aus senken“, sagt Wild. „Deswegen ist es notwendig, dass die Mieter ihre Ansprüche kennen und - wenn nötig - geltend machen.“ Kommen Vermieter ihren Pflichten nicht nach, sollten sich die Mieter an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden, die Verstöße gegen den Mietendeckel verfolgt. Neben dem Berliner Mieterverein bietet seit Montag auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf ihrer Homepage einen Mietendeckelrechner an. „Mit dem neuen Rechner findet man innerhalb von wenigen Minuten heraus, ob man selbst betroffen ist“, sagt Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke). Werde der Vermieter nicht von alleine tätig, setze die Verwaltung den Anspruch der Mieter durch. Dabei drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

Sollte es sich bei den abgesenkten Mietbeträgen um höhere Summen handeln, sollten Mieter diese sicherheitshalber bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Mietendeckel zurücklegen, rät Reiner Wild vom Mieterverein. Der Grund: Berlin betritt mit dem Mietendeckelgesetz juristisches Neuland. Die Stadt beruft sich dabei auf die Föderalismusreform von 2006. Ob das Land die Befugnis für ein solches Gesetz hat, ist aber umstritten. Gegen den Mietendeckel liegen Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor, unter anderem von CDU und FDP. Das Bundesverfassungsgericht will in der ersten Hälfte des kommenden Jahres eine Entscheidung fällen. Der CDU-Abgeordnete Christian Gräff kritisierte am Montag, dass „niemand weiß, ob  eingesparte Gelder nicht vielleicht irgendwann zurückgezahlt werden müssen“.

Die erste Stufe des Mietendeckels war am 23. Februar in Kraft getreten. Danach wurden die Mieten für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 festgeschrieben. Zugleich wurden Mietobergrenzen eingeführt, die zwischen 3,92 und 9,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (kalt) liegen. Für Wohnungen in guter Lage sind 74 Cent je Quadratmeter aufzuschlagen, für Wohnungen in schlechter Lage 28 Cent und für Wohnungen in mittlerer Lage 9 Cent abzuziehen. Für Wohnraum mit moderner Ausstattung erhöht sich die Mietobergrenze zusätzlich um einen Euro. Werden die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten, müssen die Vermieter nach Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels die Miete reduzieren – allerdings nur bis auf die Obergrenze plus 20 Prozent, nicht bis auf die Obergrenze. Das ist aus Mietersicht nicht ganz konsequent. Bei der Wiedervermietung dürfen Vermieter nämlich maximal Mieten bis zur Obergrenze verlangen – und nicht noch 20 Prozent aufschlagen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund, der bereits im vergangenen Jahr die Vermieter vor der Senatsentscheidung zu den Eckpunkten des Mietendeckels noch schnell zu Mieterhöhungen aufgerufen hatte, macht in diesen Tagen erneut gegen den Mietendeckel mobil. Unter der Überschrift „Mogelpackung Mietendeckel“ präsentiert der Verband auf seiner Homepage ein Plakat mit einer Studentin, die durch den Mietendeckel angeblich einen Euro Miete pro Quadratmeter spart. Ihr stellt der Verband einen „Professor“ gegenüber, der zwölf Euro pro Quadratmeter sparen soll. Dazu stellt der Verband die rhetorische Frage: „gerecht?“

Für den Mieterverein ist die Sache klar: „Haus und Grund Berlin will offenbar mit der neuesten Plakatwerbung den Neid unter den Mietern schüren, denn ein gut verdienender Professor mit bisher hoher Miete könnte von der Absenkung mehr profitieren“, sagt BMV-Chef Reiner Wild. „Fakt ist, dass auch alle bisherigen Mietpreisregeln wie Mietpreisbremse, Mietspiegel  oder Kappungsgrenze keinen Bezug zum Haushaltseinkommen haben.“ Richtig sei, dass die Absenkung vor allem bei den Vertragsabschlüssen der letzten  fünf bis sieben Jahre und bei modernisierungsbedingten Mietsteigerungen greifen werde. Von diesen hohen Mieten seien - „anders als Haus & Grund uns weismachen will“ - breite Schichten der Berliner Bevölkerung betroffen, so Reiner Wild.