Städtische Vermieter

Neue Senatsvorlage: Mieten dürfen wieder steigen! Das bedeutet es für die Berliner

Die rot-rot-grüne Koalition hat sich darauf verständigt, was die landeseigenen Unternehmen künftig fordern dürfen. 

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Das Märkische Viertel in Reinickendorf. Hier ist die landeseigene Gesobau der größte Vermieter.&nbsp;<br>
Das Märkische Viertel in Reinickendorf. Hier ist die landeseigene Gesobau der größte Vermieter.
Foto: Imago/Schöning

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen dürfen die Mieten in ihren rund 330.000 Wohnungen vom nächsten Jahr an erhöhen, sollen dabei den rechtlich möglichen Spielraum aber nicht ausschöpfen. Das geht aus einer Vorlage der rot-rot-grünen Koalition für die Senatssitzung an diesem Dienstag hervor.

Die Regelung ist ein Kompromiss nachdem sich SPD, Linke und Grüne vor 14 Tagen im Senat nicht auf einen Vorschlag von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) zur Mietentwicklung bei den landeseigenen Unternehmen nach dem Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verständigen konnten. Laut Kollatz und Scheel hätten die landeseigenen Unternehmen die während des Mietendeckels abgesenkten Mieten wieder auf ihr ursprüngliches Niveau  anheben dürfen. In bestehenden Mietverträgen hätten zudem Mietsteigerungen bis zu zwei Prozent jährlich möglich werden sollen.

Nach der nun getroffenen Verständigung sollen die Regelungen des Mietendeckels zwar nicht fortgeführt werden, doch sollen sich die landeseigenen Vermieter zumindest daran orientieren. So ist es den landeseigenen Unternehmen frühestens vom 1. Januar nächsten Jahres an erlaubt, abgesenkte Mieten bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben. Dabei darf die Mietanhebung nicht mehr als 2,5 Prozent jährlich betragen.

In laufenden Verträgen dürfen die Mieten um ein Prozent jährlich angehoben werden

Betroffen von der schrittweisen Anhebung der Miete sind die Bewohner von rund 28.000 Wohnungen, für die die Miete während des Mietendeckels reduziert worden war. Rechtlich wäre es zulässig, die ursprünglich vereinbarte Miete auf einen Schlag zu kassieren – und die Rückzahlung der zuvor einbehaltenen Miete zu verlangen. Doch davon machen die landeseigenen Unternehmen keinen Gebrauch.

Die Mieten in allen laufenden Verträgen sollen der Vereinbarung zufolge um maximal ein Prozent jährlich steigen können. Frühestens am 1. Januar nächsten Jahres dürfen die landeseigenen Vermieter entsprechende Mietsteigerungen ankündigen. Damit orientiert sich die rot-rot-grüne Koalition am Mietendeckel, der ab 2022 Mieterhöhungen um maximal 1,3 Prozent erlaubt hätte – allerdings nur für solche Wohnungen, in denen die niedrigeren Mietobergrenzen des Mietendeckels unterschritten wurden.

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Für die Wiedervermietung von Wohnungen sieht der nun vereinbarte Kompromiss vor, dass die landeseigenen Unternehmen maximal eine Miete vereinbaren dürfen, die die  ortsübliche Vergleichsmiete um zehn Prozent unterschreitet. Auskunft über die ortsübliche Miete gibt der Mietspiegel. Zum Vergleich: Der Mietendeckel sah vor, das die Obergrenzen des Deckels beim Abschluss eines neuen Vertrages nicht überschritten werden durften. Die ortsübliche Miete des Mietspiegels liegt jedoch höher. Die nun vereinbarte Regelung kommt dem Mietendeckel damit nahe. Rechtlich dürfen Vermieter ansonsten beim Abschluss eines neuen Vertrages die ortsübliche Vergleichsmiete um zehn Prozent überschreiten. So sieht es die Mietpreisbremse vor.

In Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich

Von der vorgesehenen Mietbegrenzung beim Abschluss neuer Verträge kann laut dem Senatspapier in Ausnahmefällen abgewichen werden – wenn ein Wohnobjekt unwirtschaftlich werden sollte. Dann kann maximal die ortsübliche Vergleichsmiete vereinbart  werden. Darüber hinaus können zum Beispiel bei der Ausübung von Vorkaufsrechten „einvernehmliche Ausnahmeregelungen getroffen werden, wenn alle Mieterinnen und Mieter zustimmen“, heißt es. Begrenzt sind die Sonderregelungen für die ursprünglich geplante Geltungsdauer des Mietendeckels, also bis zum Jahr 2025.

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Die Politiker der Koalition zeigen sich zufrieden. „Wir haben die Senatsvorlage erfolgreich korrigiert und sorgen mit der Verankerung der Kernelemente des Mietendeckels weiterhin für eine mietpreisdämpfende Wirkung für die ganze Stadt“, sagt die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. „Zudem gehört es zur Glaubwürdigkeit unserer Wohnungspolitik, für eine stärkere soziale Mietpreisregulierung einzustehen, auch über Berlin hinaus hat das eine wichtige politische Signalwirkung.“ Und die SPD-Abgeordnete Iris Spranger sagte: „Wie hätte es ausgesehen, wenn ausgerechnet Rot-Rot-Grün die ersten gewesen wären, die Mieterhöhungen zulassen.“