Messer-Attacke auf Hundehalter endet vor Gericht – mit Freispruch!
Die Richterin hielt Notwehr für möglich und ließ den Angeklagten laufen.

Als Hündin „Chanel“ im Hausflur getreten wurde, kam es zum Tumult mit einem lebensgefährlich verletzten Mann.
Der Zoff in einem Berlin-Spandauer Mehrfamilienhaus kam nun vor Gericht. Azubi Deniz M. (23) auf der Anklagebank. Ihm als Nebenkläger gegenüber: Busfahrer und Hundehalter Sven K. (26, alle Namen geändert). M. hatte K. ein Jagdmesser ins Bein gerammt, dabei die Beinarterie getroffen.
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Sie waren sich in der Nacht des 14. April 2019 begegnet – Busfahrer K. mit seiner kleinen „Chanel“ (American Pocket Bully) als Party-Gast im Haus, der Azubi kam mit seiner damaligen Freundin gerade nach Hause. Gegen 2.30 Uhr begann der Zoff.
Der Busfahrer: „Ich war mit dem Hund kurz Gassi. Chanel schnüffelte an ihm herum, da trat er zu.“ Er habe den jungen Mann zur Rede stellen wollen und deshalb gegen die Wohnungstür geklopft – „ich wollte wissen, warum er das getan hat“.
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Der Azubi dagegen zur Richterin: „Ich habe den Hund gar nicht getreten.“ Als jemand gegen die Tür wummerte, habe er geöffnet. Deniz M.: „Er schubste mich in die Wohnung.“ Eine Rangelei. Die Tür ging wieder zu. Doch für das Herrchen von „Chanel“ war die Sache noch nicht erledigt.
Der Messerstecher: „Ich hatte Todesangst. Ich zog in Notwehr das Messer“
Ein Hin und Her. Die Staatsanwältin: „Es kam zu mehreren Raufereien.“ Der Busfahrer und seine Partnerin seien sehr aufgeregt gewesen – „sie reagieren sehr sensibel, wenn dem Hund etwas passiert“. Immer wieder sei energisch gegen die Tür gehämmert worden.
Der Angeklagte: „Der Mann rief die Party-Runde. Alle schlugen gegen die Tür. Ich öffnete, bekam Faustschläge.“ Er habe keine andere Wahl gehabt: „Ich hatte Todesangst. Ich zog in Notwehr das Messer.“
Zeugen aus beiden Lagern wurden befragt. Schubser, Schläge, Tritte – die Angaben gingen auseinander. Fest steht: Die Männer aus der Party-Runde sind dem Azubi körperlich klar überlegen. Bis zu fünf Personen standen vor der Tür von M.
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Die Richterin urteilte: Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Notwehr nicht ausgeschlossen – „Es bestand die Gefahr weiterer Eskalation. Der Angeklagte war sicher sehr überfordert. Es war eine Sache von Sekunden, ein anderes Mittel, sich zu verteidigen, sah er nicht.“