ARCHIV - 20.11.2021, Hamburg: Ein Mann geht mit Einkaufstüten durch die Hamburger Innenstadt. (Zu dpa: "Hamburger City-Management erwartet Effekt von Corona-Erleichterung") Foto: Markus Scholz/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
ARCHIV - 20.11.2021, Hamburg: Ein Mann geht mit Einkaufstüten durch die Hamburger Innenstadt. (Zu dpa: "Hamburger City-Management erwartet Effekt von Corona-Erleichterung") Foto: Markus Scholz/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Markus Scholz/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (11 Uhr) über verkaufsoffene Sonntage. Dabei geht es um die Frage, wann es Ausnahmen von der gesetzlich geschützten Sonntagsruhe geben darf. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi klagte gegen die drei vom Land Berlin festgelegten verkaufsoffenen Sonntage im ersten Halbjahr 2018. (Az. BVerwG 8 C 6.21)

Sie fielen auf die Tage der Großveranstaltungen Internationale Grüne Woche, Sechstagerennen, Berlinale und Internationale Tourismus-Börse. Verdi findet, dass diese Veranstaltungen keine Ausnahme von der Sonntagsruhe für die Beschäftigten im Verkauf rechtfertigten. Vor dem Verwaltungsgericht bekam die Gewerkschaft recht, das Oberverwaltungsgericht wies die Klage in zweiter Instanz aber ab. Daraufhin zog Verdi vor das Bundesverwaltungsgericht.