Der Mund-Nasen-Schutz im Büro wird am Samstag Pflicht in Berlin.
Der Mund-Nasen-Schutz im Büro wird am Samstag Pflicht in Berlin. Foto: Vasily Pindyurin/ imago-images

Der Senat stritt wochenlang, wie er die Ausbreitung des Virus unter jungen Leuten eindämmen kann. Ein Alkoholverbot stand im Raum. Jetzt beschließt Berlin urplötzlich, als einziges Bundesland in Büros eine Maskenpflicht ab Samstag einzuführen. Sie gilt nicht am Schreibtisch, aber auf Fluren, in Fahrstühlen und in Kantinen. Der Alleingang soll am Dienstag ohne Streit und in Abstimmung mit dem Virologen Christian Drosten erfolgt sein. Das wird aus Senatskreisen übereinstimmend berichtet.

Für  den überraschenden und umstrittenen Schritt gibt es zwei Gründe:  Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich am Montag  besorgt über das Infektionsgeschehen  in der Hauptstadt geäußert. Einen Rüffel von Mutti wollen Michael Müller & Co nicht lange auf sich sitzen lassen.  Zweitens steigt die Zahl der Neuinfektionen in den Innenstadtbezirken so stark an, dass diese befürchteten, zum Risikogebiet werden zu können.

Drosten soll während der Senatssitzung am Dienstag  gefragt haben, wo es noch offene Lösungen gebe, um das Virus einzudämmen. Schnell seien die Senatoren auf das Büro gekommen. Auch weil es in ihren Verwaltungen keine einheitliche Masken-Regelung gibt.   Bei anderen Vorschlägen kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu Streit im Senat. Diesmal nicht.  In anderen Ländern wie Frankreich gibt es die Masken-Pflicht im Büro schon. Jetzt wird Berlin zum deutschen Vorreiter! Dafür gab's sogar Lob von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

 Berliner müssen sich an die Regeln halten: In einem Beitrag des Fachanwalts für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sowie Attila Fodor heißt es, dass am Arbeitsplatz alle coronabedingten behördlichen Vorgaben wie „Abstände, Maskenpflicht, Hygienekonzepte“ umgesetzt werden müssen. Und weiter: „Ist der Arbeitgeber aufgrund behördlicher Weisung oder Gefährdungsbeurteilung zu einer coronabedingten Maßnahme verpflichtet, darf er das von seinen Mitarbeitern verlangen. Halten sich Mitarbeiter nicht daran, begehen sie eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, auf die der Arbeitgeber mit Abmahnungen reagieren darf.“

Weigert sich ein Mitarbeiter trotz Abmahnung, die Maske zu tragen, könnte der Arbeitgeber unter Umständen sogar zur Kündigung berechtigt sein, teilen die Anwälte mit.

Die Gewerkschaften wie der DGB ziehen da weitgehend mit. Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können oder durch die Maske behindert werden, müssten krankgeschrieben werden. Eine Entgeltfortzahlung steht ihnen zu.

Die Berliner FDP hingegen hält die Maskenpflicht im Büro für blinden Aktionismus und hat angekündigt, dagegen vorzugehen. Fraktionschef Sebastian Czaja: „Wir behalten sich vor, die Verfassungs- und Rechtmäßigkeit der Verordnung prüfen zu lassen.“ Die CDU-Fraktion wirft dem rot-rot-grünen Senat vor, beim Umsetzen der eigenen Regeln zu versagen.

Kritik gab es auch von der Wirtschaft, weil  Büros bisher keine Hotspots sind. „Wir wissen von einer Reihe von Unternehmen, die die Maskenpflicht im Büro schon längst eingeführt haben“, sagte Christoph Irrgang, stellvertretender Chef der IHK Berlin. Die Einhaltung der bestehenden Regeln müsste stärker kontrolliert werden, so Irrgang.

In der Stadt sind laut Beschluss private Feiern im Freien mit mehr als 50 Teilnehmern künftig verboten. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 25 Teilnehmern. Auch hier agiert Berlin härter als vom Bund vorgegeben.  Bundeskanzlerin Angela Merkel wird es freuen. Sie hatte am Mittwoch noch mal an Bevölkerung appelliert, die Regeln einzuhalten.