Auch Schüler müssen bei Verstößen zahlen
Im Zweifelsfall wird eine Vertragsstrafe von 50 Euro fällig. Bisher ist das 270 Mal passiert.

Auch Schülerinnen und Schüler müssen im Zweifelsfall zahlen, wenn sie im Bus oder in der U-Bahn keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Am Montag startet in Berlin das neue Schuljahr. Anders als vor den Ferien kontrollieren inzwischen auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Einhaltung der Maskenpflicht. „Sie gilt für alle Fahrgäste ab sechs Jahren“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Der Sicherheitsdienst der BVG weise Fahrgäste ohne Maske auf ihren Fehler hin, sagte Schwentu, auch Schülerinnen und Schüler.
Im Zweifelsfall wird eine Vertragsstrafe von 50 Euro fällig. Bisher sei das 270 Mal passiert. Die BVG hat am 7. Juli mit den Kontrollen der Maskenpflicht begonnen. Bereits länger droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro, das der rot-rot-grüne Senat für diejenigen, die in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Masken tragen, beschlossen hat. Dafür ist allerdings nicht die BVG, sondern zum Beispiel die Polizei zuständig.
Mit Ende des Ferienfahrplans am Montag setzten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Schwentu zufolge wieder mehr Busse und Bahnen ein. Das gelte besonders für den Morgen, wenn viele junge Berlinerinnen und Berliner zur Schule müssen. Laut Schwentu liegen die Fahrgastzahlen aktuell bei etwa 75 Prozent des Vergleichszeitraums im Vorjahr. Viele Arbeitnehmer seien noch im Homeoffice und es gebe deutlich weniger Touristen in Berlin als sonst im Sommer. (dpa)