Eine Corona-Maske (Symbolbild).
Eine Corona-Maske (Symbolbild). Foto: imago images/Christian Spicker

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat angekündigt, dass Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht im Zweifelsfall genau überprüft würden. In der Eindämmungsverordnung sei festgelegt, dass auf den Attesten neben Name und Geburtsdatum auch Angaben zur Diagnose und den daraus folgenden Konsequenzen für das Maske-Tragen enthalten sein müssten, sagte Nonnemacher im Landtag.

Es habe auch in Stadtparlamenten und Kreistagen bereits Fälle gegeben, in denen Abgeordnete keine Maske tragen wollten und sich auf Atteste berufen hätten. Dies müsse vor Ort durch ein Attest im Original nachgewiesen werden, so Nonnemacher.

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Die Ministerin nannte in diesem Zusammenhang den AfD-Landtagsabgeordneten Lars Schieske. Dieser habe sich als Berufsfeuerwehrmann, der eine Atemschutz-Tauglichkeit haben müsse, gegenüber der Polizei auf ein Attest zur Befreiung von der Masken-Tragepflicht berufen. Weitere Fälle seien ihr aus kommunalen Vertretungen bekannt. Auch in diesen Fällen würden die Atteste von Behörden überprüft, sagte die Politikerin.

Wenn sich dabei ein Verdacht auf eine Fälschung oder eine mangelnde Begründung ergebe, würden diese Atteste an die Landesärztekammer weitergeleitet, so Nonnemacher. Dort könnten dann berufsrechtliche Konsequenzen gegen Ärzte eingeleitet werden, wie dies in anderen Bundesländern bereits geschehen sei. In Baden-Württemberg hätten Staatsanwaltschaften Ermittlungen gegen zwei Ärzte eingeleitet, die grundlos Atteste ausgestellt haben sollen.