Mund-Nasen-Schutz in Öffis : Maske auf: Die wichtigsten Regeln rund um die neue Corona-Vorschrift
Ab Montag gilt in Berlin eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Der KURIER erklärt, was es zu beachten gilt.

Ab Montag gilt in Berlin eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Das bedeutet, dass beim Fahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase bedeckt sein müssen. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was genau gilt als Maske? Alles, was Mund und Nase bedeckt, gilt laut der Verordnung des Senats als Maske. Das können die professionellen FFP-Masken sein, die aus gehärtetem, mehrlagigem Papier oder Stoffen bestehen und Filter haben. Diese liegen eng an den Wangen an und sitzen mit etwas Abstand über Mund und Nase. Sie sind allerdings derzeit schwer zu bekommen und sollten vor allem von den Menschen getragen werden, die sie für ihre tägliche Arbeit brauchen. Für Bus und Bahn sind sie nicht notwendig. Auch einfache OP-Mundschutze sind ausreichende Masken, ebenso wie ein genähter Mundschutz oder ein Tuch, das um Mund und Nase gebunden wird.
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Gilt die Maskenpflicht nur in Bussen und Bahnen? Ja. In Bussen, Straßen- und U-Bahnen sowie der S-Bahn muss eine Maske getragen werden. Im Einzelhandel ist das Bedecken von Mund und Nase noch nicht Pflicht, auch wenn der Regierende Michael Müller und die SPD sich dafür aussprechen.
Ab wann beginnt die Maskenpflicht und wie lange gilt sie? Mit Betriebsbeginn bei BVG und S-Bahn beginnt auch die Maskenpflicht. Wer am Montag schon sehr früh unterwegs ist, muss bereits eine Maske tragen. Die Verordnung des Senats gilt vorerst bis zum 10. Mai. Müssen auch Kinder eine Maske tragen? Ja. Ein Mindestalter gibt es bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht – auch kleine Kinder sollen den Mundschutz tragen.
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Wird die Maskenpflicht kontrolliert? Nein. Die Pflicht, in Bussen und Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird vorerst ohne Kontrollen oder Bußgelder eingeführt, sagt ein Senatssprecher. „Wir gehen davon aus, dass die Menschen sich daran halten, werden die Situation in den Fahrzeugen aber beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.“ Auch die BVG und die S-Bahn haben bereits angekündigt, nicht kontrollieren zu wollen. „Die Maskenpflicht ist eine gute Sache, wir begrüßen das sehr“, sagt BVG-Sprecherin Petra Nelken in einem Interview. „Wir dürfen unseren Fahrgästen allerdings nichts verbieten, wenn sie keine Maske tragen. Aber wir appellieren an sie, sich an die Pflicht zu halten.“
Kann mich der Busfahrer draußen stehen lassen, wenn ich keine Maske habe? Nein. „Wenn Sie draußen stehen vor dem Bus, und Sie haben keine Maske, darf der Busfahrer Ihnen den Zutritt nicht verweigern – auch wenn andere Fahrgäste sagen, lasst den nicht rein. Das geht nicht, er muss ihn reinlassen“, sagt eine BVG-Sprecherin.
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Bekomme ich auch eine Maske direkt bei der BVG? Nein. Um eine Maske muss sich jeder selbst kümmern, bei der BVG und der Deutschen Bahn, zu der die S-Bahn gehört, werden sie nicht verteilt.