Böller-Irrsinn: Jetzt ist sogar Tischfeuerwerk verboten!
Berliner Pyro-Händler wollten versuchen, zumindest mit jugendfreiem Kinderfeuerwerk noch etwas Geld zu verdienen. Nun gehen die Behörden auch dagegen vor.

Die Regelungen zum Feuerwerksverkauf in der Corona-Pandemie trafen viele Pyro-Freunde auch in Berlin hart – und auch die Händler, für die die Tage vor Silvester die wichtigsten des Jahres sind. Nun scheint der Anti-Böller-Wahn immer irrer zu werden: Nicht mal Jugendfeuerwerk, wie es normalerweise das ganze Jahr über für Kinder ab 12 erhältlich ist, ist noch legal. Mehrere Händler kündigten an, eben jene ungefährliche Ware zu verkaufen, doch nun schreiten die Behörden offenbar auch hier ein.
Kurzzeitig schien es so, als gäbe es für all jene, die auf das bunte Jahresend-Leuchten nicht vollständig verzichten wollten, einen Lichtblick: Zwar wurde der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie untersagt, doch viele hatten Hoffnung, zumindest Wunderkerzen und Tischfeuerwerk ergattern zu können. Denn: Das Verkaufsverbot wurde in der bundesweiten Sprengverordnung geregelt, bezog sich auf Feuerwerk der Kategorie 2. In diesen Bereich fallen Raketen, Batterien, Böller.
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Einige Feuerwerkshändler sahen darin ihre große Hoffnung, doch noch etwas Geld verdienen zu können - mit Jugendfeuerwerk der Klasse 1, wie es normalerweise sogar das ganze Jahr über erhältlich ist. Ein Verkäufer, der an den Tagen vor Silvester mehrere Filialen im ganzen Stadtgebiet betreibt, setzte etwa auf Abholstationen für Jugendfeuerwerk. Am Montag rückte aber das Ordnungsamt an, machte seine Läden dicht.
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KURIER erreichte den Händler nicht, dafür die Behörde: Pankows Ordnungsstadtrat Daniel Krüger (AfD) – zwei der Filialen liegen in seinem Bezirk – teilte mit, es habe einen Hinweis der zuständigen Senatsverwaltungen für die Außendienst-Mitarbeiter gegeben. Die Infektionsschutzverordnung verbiete den Verkauf jeglicher Form von Feuerwerk, sogar Tischfeuerwerk. Selbst die harmlosesten Produkte sind nun also verboten.

Auf Nachfrage bei der Senatsverwaltung für Gesundheit heißt es tatsächlich, die Infektionsschutzverordnung „verbietet den Verkauf und die Abgabe jeglicher Form von Feuerwerk. Darauf haben sich der Senat und die bezirklichen Ordnungsämter verständigt“. Die Praxis zeigt: Klar ist das vielen nicht.
Ein Beispiel sind die Supermärkte – auch sie haben normalerweise Feuerwerksprodukte Wer momentan herausfinden will, was zum Jahreswechsel überhaupt noch geht, der findet vor allem: Chaos. Ein Beispiel sind die Supermärkte – auch sie haben normalerweise Feuerwerksprodukte im Angebot. Auf Nachfrage bei Lidl heißt es: „Feuerwerk der Kategorie 1 wollen wir weiterhin wie geplant anbieten.“ Bei Rewe gibt man sich zurückhaltender. Grundsätzlich sei der Verkauf von Jugendfeuerwerk erlaubt. „Nur in Berlin und Hamburg besteht ein generelles Verbot von Feuerwerk - also auch von Jugendfeuerwerk.“ Edeka antwortet: „Feuerwerksartikel der Klasse 1 dürfen auch in diesem Jahr weiter verkauft werden.“ Hier dürften die Marktbetreiber entscheiden, was sie anbieten. Aldi hingegen hat die Produkte aus dem Sortiment genommen.
Unverständlich bleibt: Zwar durften sich die Berliner im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs noch bis kurz vor Weihnachten Feuerwerk in Polen kaufen, deckten sich reichlich ein. Nun sind sogar Knallerbsen tabu. Für den Berliner Feuerwerkshändler Marco Hannemann, der den Laden „feuerwerkshop.de“ betreibt, birgt das vor allem eine Befürchtung: „Wir werden vielleicht feststellen, dass ausgerechnet diese Silvesternacht die schlimmste wird. Denn viele der Leute, die sonst legales Feuerwerk gekauft haben, weichen nun auf illegale Produkte aus.“ Die Frage werde sein, ob die Politik diese Entwicklung erkennt – und sich eher für das Regulieren des illegalen Feuerwerks einsetzt, anstatt ein generelles Verbot zu fordern.