Zu den Berufsgruppen, die Anspruch auf Notbetreuung der Kinder haben, gehören natürlich die Mitarbeiter von Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Zu den Berufsgruppen, die Anspruch auf Notbetreuung der Kinder haben, gehören natürlich die Mitarbeiter von Feuerwehr und Rettungsdiensten. imago images

Berlin - Seit bekannt wurde, dass ab heute mit der Schließung von Schulen und Kindergärten beschlossen werden soll, sind vor allem jene Eltern in Sorge, die arbeiten müssen – zum Beispiel, weil sie mit ihrer Arbeit die Gesellschaft am Laufen halten. Nun steht fest, welche Berufsgruppen Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder während der Krise haben.

„Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotbetreuung während der Corona-Schließzeit festgelegt“, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Schon vorher war festgelegt, dass nur Eltern die Leistung in Anspruch nehmen können, die in „systemrelevanten Berufen“ arbeiten. Welche das sind, steht nun fest. Für betroffene Eltern gilt: Um die Kinder in eine Notbetreuung schicken zu können, müssen sie eine Selbsterklärung einreichen. Darin müssen sie ihre Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen bestätigen – und außerdem erklären, dass sie „keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können“, heißt es in der Mitteilung des Senats. Muster für solche Erklärungen werden den Kitas und Kitaträgern, außerdem den Schulen zur Verfügung gestellt.

Zu den Berufsgruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben, gehören laut Senat Menschen, die bei der Polizei, der Feuerwehr und bei Hilfsorganisationen arbeiten, außerdem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Justiz und Personal von „BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung und der Energieversorgung (Strom, Gas)“, heißt es. Ebenfalls dazu gehört das Personal im Gesundheitsbereich, also „ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken“, außerdem die Mitarbeiter in der Pflege.

Ein weiterer größer Bereich sind die öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, also „Senatsverwaltungen, Bezirksämter, Landesämter und nachgeordneten Behörden, Jobcenter und öffentliche Hilfeangeboten und Notdienste“. Außerdem Anspruch hätten Mitarbeiter, die Infrastruktur und Grundversorgung sichern – und natürlich all jene, die sich um die Notbetreuung in Kitas und Schulen kümmern. 

Die Schulschließungen in Berlin stellen berufstätige Eltern vor große Herausforderungen: Rund 151 000 Kinder zwischen einem und 16 Jahren stehen ab kommender Woche ohne Betreuung da - bei ihnen gehen beide Elternteile oder das alleinerziehende Elternteil Vollzeit arbeiten. Bei rund 178 000 Kindern und Jugendlichen hingegen arbeitet mindestens ein Erziehungsberechtigter nicht. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2018 hervor. Ab Montag werden in der Hauptstadt die Oberstufenzentren geschlossen, ab Dienstag wird der Betrieb an den übrigen Schulen wie Grundschulen und Gymnasien sowie an den Kitas bis zum Ende der Osterferien am 19. April eingestellt. Dadurch soll die Verbreitung des Sars-CoV-2 verlangsamt werden. (mit dpa)