Neun Mitglieder der Hells Angels wurden wegen Mordes verurteilt. Kommen Sie vorzeitig frei?
Neun Mitglieder der Hells Angels wurden wegen Mordes verurteilt. Kommen Sie vorzeitig frei? dpa/Wittek

Fünf Jahre lang dauerte der Prozess gegen zehn Rocker der Hells Angels. Sie hatten in einem Reinickendorfer Wettbüro den 26-jährigen Tahir Ö. erschossen. Das Tatmotiv: Rache nach einer Prügelei vor einer Diskothek, bei der die Hells Angels den Kürzeren gezogen hatten. Am Ende verurteilte das Landgericht Berlin acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Es war am 300. Prozesstag! Jetzt hat der BGH diese Urteile noch einmal verschärft.

Acht Jahre nach tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen eine Rockergruppe verschärft. Anders als vom Berliner Landgericht 2019 entschieden, erhalten die Mitglieder der Hells Angels keinen sogenannten Vollstreckungsabschlag von zwei Jahren auf ihre Strafen. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Montag in Leipzig (Az.: 5 StR 542/20). Im übrigen bestätigten die Bundesrichter weitgehend die Verurteilungen der neun Männer.

Das Landgericht Berlin hatte 2019 die Täter, acht Hells-Angels-Rocker, wegen Mordes und einen neunten Rocker wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verdonnert.

Unter den Verurteilten war auch Rocker-Boss Kadir P. und der Todesschütze Recep O. Die Gang hatte Tahir Ö. mit sechs Kugeln niedergestreckt. Der Film einer Überwachungskamera, die die Tat aufzeichnete, macht bis heute im Internet die Runde.

Hells Angels mordeten heimtückisch, so der Richter

Richter Thomas Groß erklärte im Oktober 2019: „Kadir P. ist der Anstifter einer mörderischen, weil heimtückischen und aus niedrigen Beweggründen begangenen Tat.“ Ein Überfallkommando habe Tahir Ö. getötet. Richter Groß: „Die von Kadir P. in Auftrag gegebene Tat ist von allen mitgetragen worden.“ Gegen die Urteile legten Angeklagte und Staatsanwaltschaft Revision ein (Az. 5 StR 542/20).

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Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass die Verkürzung der Mindestverbüßungsdauer der Strafen, der sogenannte Vollstreckungsabschlag, aufgehoben wird. Diesen gewährte das Landgericht, weil es nicht ausschließen konnte, dass die Polizei von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte.

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Besonders pikant: Einer der Verurteilten ist bereits wieder auf freiem Fuß. Er soll seine Kumpane verpfiffen haben und befindet sich zurzeit in einem Zeugenschutzprogramm.