Knallhart-Urteil: Bewährungsstrafe für den rechtsextremen Berliner „Volkslehrer“
Der rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerling muss außerdem 3000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu-Antonio-Stiftung zahlen.

Der selbst ernannte „Volkslehrer“ gab sich locker, grinste in Richtung seiner Anhänger: Nikolai Nerling (42) saß wegen einer Liste von Straftaten vor Gericht.
Als Grundschullehrer flog er vor mehr als vier Jahren aus dem Dienst – weil er im Internet rechtsextrem unterwegs war. Er trat dann als „Der Volkslehrer“ in seinem YouTube-Kanal locker-dozierend auf – Marschrichtung: rechts.
Um sechs Vorwürfe ging es nun: Er habe ein Interview mit der berüchtigten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (93) im Internet veröffentlicht, einen Mann in seiner jüdischen Identität lächerlich machen wollen, in einem nächsten Fall den Hitlergruß gezeigt, dann ein Telefongespräch per Video aufgezeichnet und veröffentlicht. Zuletzt ging es um ein Video, das ihn in Lüneburg an einer Informationstafel über NS-Verbrechen zeigte.
Nerling, jetzt nach seinen Angaben bei einem Online-Versand beschäftigt: „Ich habe mich nach und nach zur rechten Szene gezählt.“ Das Interview mit der notorischen Holocaust-Leugnerin? Der rechte „Volkslehrer“: „Mir war damals nicht bewusst, dass das, was sie sagte, strafbar sein könnte.“
Berliner „Volkslehrer“ zeigte den Hitlergruß
Die Töne im Saal passen nicht zu denen vor der Tür: In einer Pause hörte sich das, was Nerling in einer Diskussion mit Journalisten sagte, ganz so an wie die Positionen von Haverbeck.
Er relativierte Vorwürfe – „ich habe nicht per se Abneigung gegen Juden“. Der Mann, um den es im Fall der Beleidigung ging, habe allerdings ihn „auf freche Art kritisiert“ und dafür gesorgt, dass seine Bankkonten gekündigt wurden. Den Hitlergruß stellte er als eine Art Kunstaktion dar – weil er ein Plakat und einen Slogan der Stadt habe ad absurdum führen wollen.
Lesen Sie auch: Nähe zu Rechtsextremisten: Eine Schule unter Verdacht>>
Zwei der Vorwürfe sah der Verteidiger als erwiesen an, plädierte auf Geldstrafe. Der Staatsanwalt verlangte elf Monate Haft auf Bewährung – „er zeigt keine Reue, er bläst noch in das gleiche Horn“. Es gehe Nerling darum, antisemitische und völkische Ideologien zu verbreiten. So sah es auch der Richter. Das Urteil: Neun Monate Haft auf Bewährung unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung, zudem 3000 Euro als Auflage an die Amadeu-Antonio-Stiftung gegen Rassismus und Gewalt.