Sie sammelt Geld im Netz
Nach Blockaden am BER: Klima-Kleberin hat Angst vorm Männerknast
Penelope Frank ist eine Transfrau. Nun sammelt sie Spenden im Internet, um ihre Strafbefehle über mehrere Tausend Euro bezahlen zu können.

Sie ist Transfrau und Klima-Kleberin. Und diese Kombination sorgt für ein besonderes Problem: Penelope Frank hat Angst, im Männerknast zu landen. Im Internet sammelt die 32-Jährige deshalb Spenden, um ihre Strafzahlungen begleichen zu können. 8240 Euro kamen schon zusammen. Doch das könnte nicht reichen, denn Frank gehörte auch zu den Aktivisten, die im November 2022 den Flughafen BER lahmlegten. Und hier geht um mehrere Millionen Euro Schadenersatz.
Klar ist: Kann die Berlinerin Strafen, zu denen sie die Gerichte wegen der Blockade-Aktionen verurteilen, nicht zahlen, droht ersatzweise Gefängnis. Und Einnahmen hatte die 32-Jährige in den vergangenen Jahren kaum.
Die Berliner Transfrau arbeitet als selbstständige Sexworkerin
Eigentlich verdient die Transfrau ihr Geld als selbstständige Sexworkerin, wie sie auf ihrer Internetseite unter „Meine Berufswelt“ schreibt. Sie bietet „sexuelle Dienstleistungen wie Sex-Treffen, Escort-Begleitung, Nudes sowie Erotikvideos an, gebrauchte Dildos und gebrauchte Frauenunterwäsche“. Doch über zwei Jahre „habe ich meinen Beruf für den Klimaaktivismus bei der Letzten Generation ganz pausiert“.
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Doch inzwischen laufen die Strafbefehle für die Klebeaktionen auf, an denen sie beteiligt war. Mehrere Tausend Euro wurden schon fällig. Und damit steigt die Angst, im Knast, im Männerknast, zu landen.
Denn Frank befürchtet transfeindliche Diskriminierung durch männliche Mithäftlinge und Personal: Ein Gefängnis würde für sie „wegen der Transfeindlichkeit in Deutschland“ und ihres „rechtlichen Status wegen des fehlenden Selbstbestimmungsgesetzes“ nicht infrage kommen, erklärt die Klima-Kleberin in der Berliner Zeitung. Sie würde selbst in Berlin „wegen meines Passes in einem Männergefängnis landen“ – trotz „Hormontherapie, Brüsten und Ergänzungsausweis“.

Doch eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz widerspricht in der Berliner Zeitung Penelope Frank. Denn in der Hauptstadt kann vom Grundsatz der Geschlechtertrennung im Gefängnis abgewichen werden, „wenn Gefangene sich aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht in dem in ihrem Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden“.
Strafbefehle zahlt Penelope Frank mittels Spenden aus dem Internet
Heißt übersetzt: Penelope Frank, laut Pass noch ein Mann, könnte auch in einem Berliner Frauengefängnis untergebracht werden. Vorausgesetzt, dass die „Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten“, der „zur Haft aufzunehmenden Person“ sowie der übrigen Gefangenen gewährleistet sind.
8240 Euro hat Penelope Frank bisher bei der Spendenaktion auf Gofundme im Internet gesammelt, um den Aufenthalt im Gefängnis zu vermeiden. Ende Juli schreibt sie dort: „Zwei offene Strafbefehle dank euch heute abbezahlt. Denn heute hatte meine Anwältin die aktuelle Summe der zwei offenen Strafbefehle genannt. Worauf ich direkt danach das Geld abgeschickt habe, 4084,50 Euro für 80 Tagessätze sowie 1010,50 Euro für 20 Tagessätze. Dazu schon den bezahlten Strafbefehl von 534,00 Euro, den ich von meinen Rücklagen für die Wohnungssuche bezahlt habe.“

Geld, das nicht reichen würde, wenn die 32-Jährige wegen der Blockade-Aktion am Flughafen BER verurteilt werden würde. Am 24. November legten die Klima-Kleber hier den Flugbetrieb lahm. Tausende Passagiere verpassten ihre Flüge, laut Bild musste allein Eurowings an dem Tag 55 Flüge umleiten. Und die Lufthansa Group (zu der gehört Eurowings) will Geld sehen, geht gerichtlich gegen die Klima-Kleber der Letzten Generation vor. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.
Und so kommt ein weiteres Problem auf Penelope Frank hinzu. Der BER liegt in Brandenburg – und hier gelten bei einer Verurteilung andere Regeln als in Berlin. Im Justizvollzugsgesetz des Landes Brandenburg kommen Transpersonen nicht vor. Wer laut Personenstandsregister ein Mann ist, müsse gemäß dem Trennungsgrundsatz auch in einem brandenburgischen Männergefängnis einsitzen, schreibt die Berliner Zeitung.