Eiskalte Aktivisten
Klimakleber blockierten Schwangere: Für nächste Generation zu spät!
Bei einem Protest in Berlin sollen Klimakleber eine hochschwangere Frau an der Durchfahrt gehindert haben. Auf Bitten der Polizei verwiesen sie nur auf den Klimakollaps.

Es ist eine zynische Aussage, die am Zweck der Klimakleber zweifeln lassen. Bei einem Protest der Letzten Generation im Februar 2022 in Berlin sollen Aktivisten einer hochschwangeren Frau die Durchfahrt verweigert haben. Auch nach Bitten von Polizisten machten die Klimakleber wohl keinen Platz. Sie sollen darauf verwiesen haben, dass es für die nächste Generation zu spät sei.
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Die Angaben fielen bei einem Prozess gegen die Klimakleber am Montag im Amtsgericht Tiergarten. Ein Richter verurteile eine der Klimakleberinnen zu 70 Tagessätzen á 15 Euro wegen Nötigung und Widerstands gegen Polizeibeamte.
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Klimakleber blockierten Schwangere und wollten keinen Platz machen
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Die Proteste hatten im Februar und Juli 2022 zu langen Staus geführt. Davon war auch die hochschwangere Frau betroffen, die am 10. Februar 2022 in einem Auto in der Blockade stand. Ihr Partner war mit ihr auf dem Weg zur Entbindung ins Krankenhaus. Polizisten baten die Protestierenden wenigstens die Schwangere durchzulassen. Wie ein Polizist aussagte, scheiterte dies jedoch. Einer der Aktivisten habe stattdessen sinngemäß gesagt, dass es für die nächste Generation schon zu spät sei.
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Die Frau wurde dann von Polizisten ins Klinikum gebracht. Ihr Lebensgefährte kam erst rund 45 Minuten später weiter. Immerhin dafür zeigte die kurz danach verurteilte Klimakleberin Lilly S. (24) Bedauern. Dennoch wisse sie noch nicht, ob sie sich nicht wieder auf die Straße kleben würde.
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Uneinigkeit über Frage der Nötigung
In der Berliner Justiz gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Straßenblockaden von Klima-Demonstranten als Nötigung zu werten sind. Das Landgericht Berlin hat dies jüngst für eine Aktion der Letzten Generation an der Stadtautobahn A100 verneint, wie aus einem Beschluss von Mai 2023 hervorgeht.
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Es begründete dies unter anderem mit den „üblichen Stauzeiten“ in Berlin und der Möglichkeit, auf den öffentlichen Nahverkehr auszuweichen. Das Gericht machte aber in seiner Begründung deutlich, dass es bei der Bewertung auf die konkreten Folgen und das Ausmaß der jeweiligen Blockade ankommt.
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