Klima-Kleber-Chaos: 511 Strafbefehle, aber erst 39 Verurteilungen
Bizarr ist, dass nur etwa ein Drittel der ohnehin schon wenigen Urteile bisher rechtskräftig ist.

Die schiere Masse der Klima-Kleber-Verfahren lässt die Berliner Justiz ächzen und stöhnen. Die Gerichte kommen kaum hinterher, wie aktuelle Zahlen belegen.
Gegen Klimaschutz-Demonstranten, die in Berlin Straßen blockierten, hat die Staatsanwaltschaft bislang 511 Strafbefehle beantragt und sieben Anklagen erhoben. Bis zum 10. Februar gab es allerdings erst 39 Verurteilungen – meist wegen Nötigung zu Geldstrafen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung am Dienstag mit. Freisprüche erfolgten bisher nicht.
Die Gerichte seien überwiegend den Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Allerdings sind nur etwa ein Drittel der Urteile bisher rechtskräftig.
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Klima-Kleber haben oft mehrere Taten begangen
Strafbefehle können bei leichter Kriminalität von der Staatsanwaltschaft beantragt und durch einen Richter oder eine Richterin ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden, um die Justiz zu entlasten. Legt ein Beschuldigter dagegen Einspruch ein, kommt es zum Prozess.
Insgesamt wurden seit Beginn der Blockaden im Januar 2022 rund 2500 Strafanzeigen gegen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation gestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete fast 1400 Ermittlungsverfahren ein. In vielen Fällen sollen Beschuldigte mehrere Taten begangen haben. Die große Zahl dieser Straftaten habe die Strafverfolgungsbehörden trotzdem „vor große Herausforderungen gestellt“.
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Die Polizei hatte im Januar mitgeteilt, bei knapp 50 Prozent der Fälle handele es sich um Nötigung im Straßenverkehr, bei 25 Prozent um Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die übrigen Strafanzeigen beträfen sonstige Nötigungen, Sachbeschädigungen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-und Luftverkehr.