Neue Corona-Maßnahmen

Kann Berlin zu Hause bleiben? Das Problem mit der Homeoffice-Pflicht

Geht es nach Bund und Ländern sollen Unternehmen die meisten Mitarbeiter von zu Hause arbeiten lassen.

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Eine Frau arbeitet mit Hörschutz im Homeoffice.  
Eine Frau arbeitet mit Hörschutz im Homeoffice. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Unternehmen müssen ab sofort Mitarbeitern ermöglichen, ins Homeoffice zu gehen – überall dort, wo es machbar ist. So wurde es am Dienstag in der Runde der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), der auch Vorsitzender dieser Ministerpräsidentenkonferenz ist, hatte zuvor stets auf eine solche Vorschrift gedrängt. Ziel des Beschlusses ist es, dass Kontakte der Beschäftigten am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Das wiederum soll helfen, den Anstieg der Corana-Neuinfektionen im Land zu stoppen. Doch können Berliner Firmen und Behörden überhaupt die Homeoffice-Regeln umsetzen?

Zu der beschlossenen Homeoffice-Pflicht erlässt das Bundesarbeitsministerium gerade eine Verordnung, die zunächst bis zum 15. März gelten soll. Diese sieht auch vor, dass in Firmen, wo eine Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, die Arbeitgeber für die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln sorgen und den Mitarbeitern kostenlos FFP2-Masken oder den im Medizinbereich üblichen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen müssen. Außerdem sollen Firmenchefs zur Reduzierung der Fahrgastzahlen bei Bussen und Bahnen in den Berufsverkehrszeiten sorgen, in dem sie den Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anbieten. Die Berliner Verkehrsbetriebe planen bereits Homeoffice-Tarife.

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Einen Grund für die Homeoffice-Maßnahme sieht Berlins Landeschef Michael Müller darin, dass es derzeit viel mehr Leben auf den Straßen als im ersten Lockdown gebe. Im Frühjahr 2020 hätten deutlich mehr Arbeitgeber die Möglichkeit der Heimarbeit angeboten. Viele würden das jetzt nicht mehr machen. Dadurch würden zu viele Kontakte entstehen, die dringend reduziert werden müssten.

Auch in der Berliner Verwaltung müsse man da noch besser werden, gab der Regierende Bürgermeister zu. Berlin habe bereits einiges deutlich heruntergefahren, „aber das kann und wird noch weiter reduziert werden“.

Das ist genau  der Knackpunkt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der Beamtenbund kritisieren schon länger, dass in den Landes- und Bezirksämtern  noch viel zu viele Mitarbeiter in den Büros anwesend sein müssen. Hinzu kommt die mangelnde technische Ausstattung.

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„Der Berliner Senat kann nicht mit dem Finger auf Unternehmen zeigen, selbst aber verlangen, dass sich zehntausende Kolleginnen und Kollegen täglich auf die Dienststellen der Stadt begeben“, so GdP- Sprecher  Benjamin Jendro. Klar sei, dass der öffentliche Dienst in Sachen mobiles Arbeiten nicht nur technisch miserabel aufgestellt sei, sondern es in vielen Bereichen auch nicht gern gesehen wird, wenn die Leute zuhause arbeiten.

„Die Dienststellenleitungen braucht eine verpflichtende Anordnung, Homeoffice zu ermöglichen. Viele Mitarbeiter sitzen zurzeit unnötig im Büro“, sagt er. Selbstverständlich gebe es Aufgaben in der Polizei, Feuerwehr in Behörden der Bezirke, bei denen es nicht ohne Präsenzpflicht funktioniere. In zahlreichen Bereichen aber könnten die Kolleginnen und Kollegen sehr wohl von zuhause agieren. Der GdP-Sprecher spricht hier in großen Teilen des Landesdienstes von einem grundsätzlichen Misstrauen den Beschäftigten gegenüber: „Es steht außer Frage, dass wir in bestimmten Berufsgruppen die Stadt am Leben halten müssen, aber ob jemand im Homeoffice seine zu leistende Arbeit in sechs oder in acht Stunden schafft, kann uns doch völlig egal sein. Hauptsache, er erledigt sie.“

Wenn der Regierende Bürgermeister die Firmen dazu auffordert, dann muss aber auch der Senat eine einheitliche Regelung aussprechen, weil zurzeit jeder Dienststellenleiter selbst bestimmt, ob die Angestellten von daheim arbeiten können oder nicht.

Frank Becker, Landesvorsitzender des Beamtenbundes

Jendro wünscht sich, dass es nicht immer mehr Regelungen und Vorschriften gebe, weil die meisten Menschen sich an die Vorgaben hielten und man weitere Einschränkungen irgendwann auch keinem mehr erklären könne. „Wir haben jetzt schon ein Durchsetzungsproblem.“ Wie sollten all diese Vorgaben wie eine mögliche FFP2-Maskenpflicht, Ausgangssperre oder - jetzt schon - die Einhaltung des 15-Kilometer-Radius kontrolliert werden? Vielmehr sollte das Impfen vorangetrieben werden – auch im Öffentlichen Dienst. Jendro: „Es gibt leider bisher kein durchorgansiertes Konzept, wie das Impfen innerhalb der Polizei ablaufen soll.“ Dabei wisse man seit langem, dass ein Impfstoff komme.

Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Frank Becker, ist ebenso dafür, Mitarbeiter möglichst von zuhause aus arbeiten zu lassen. „Wenn der Regierende Bürgermeister die Firmen dazu auffordert, dann muss aber auch der Senat eine einheitliche Regelung aussprechen, weil zurzeit jeder Dienststellenleiter selbst bestimmt, ob die Angestellten von daheim arbeiten können oder nicht.“ Er fügte hinzu: „Man sollte die Personalvertretung mit einbinden und es muss schnell gehen. Es kommt auf jede Dienststelle an.“

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Natürlich gebe es Bereiche wie das Standesamt oder die Jobcenter, wo es weniger möglich sei, die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Becker fordert ebenso Ausnahmen für Mitarbeiter, die extra mit dem Auto zur Arbeit fahren, in puncto Parkraumbewirtschaftung. Es gebe oft kaum Parkplätze und man bekäme schnell ein Knöllchen. „Ich befürworte vom Grundsatz her die Parkraumbewirtschaftung. Doch muss das in diesen Zeiten sein?“

Bei den neuen Homeoffice-Vorschriften würde mit „zweierlei Maß gemessen“, sagt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg (UVB). „Wenn jemand Nachholbedarf hat, dann sind es die Behörden und Verwaltungen“, erklärt er. Die Maßnahmen seien „aus Sicht der Wirtschaft unnötig“.

Denn die nun getroffene Homeoffice-Regelung würden viele Berliner Unternehmen schon seit langem umsetzen, wenn dies machbar sei. „Drei von vier Firmen bieten schon die Möglichkeit ihren Mitarbeitern an“, sagt UVB-Sprecher Carsten Brönstrup. Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hatte der Verband erst jüngst den Berliner Arbeitgebern empfohlen, Beschäftigte überall dort, wo es geht, ins Homeoffice zu schicken. Und für diejenigen, die in der Firma bleiben müssten, würden Arbeitgeber die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen treffen. „Dank der umfangreichen Hygiene- und Abstandskonzepte sind die Unternehmen ohnehin keine Infektions-Hotspots“, sagt UVB-Hauptgeschäftsführer Amsinck.

In einer Vorab-Umfrage der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) sprechen sich 71 Prozent der 300.000 Mitgliedsfirmen dafür aus, eine Homeoffice-Pflicht umsetzen zu wollen. Etwa die Hälfte wäre bereit, zusätzliche Investitionen zu tätigen, um mehr Mitarbeitern das Homeoffice zu ermöglichen. „Wir Unternehmer stellen uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und nehmen dabei auch in Kauf, dass die Produktivität sinkt, vor allem da, wo Beschäftigte mit Kita- oder Schulkindern im Homeoffice parallel ihre Kinder betreuen müssen“, sagt IHK-Präsidentin Beatrice Kramm. „Es ist deshalb ärgerlich, dass dieser erhebliche Beitrag zur Pandemiebekämpfung, den Unternehmen und Beschäftigte leisten, in der aktuellen Debatte häufig verkannt wird.“

FFP2-Maskenpflicht kann zum Problem werden

Allerdings gibt es bei der Heimarbeit auch Probleme, die sich in der Praxis zeigen. In der IHK-Umfrage gaben 32 Prozent der Firmen an, dass es große Hindernisse bei der Software oder Geräteausstattung, bei Datenschutz und IT-Sicherheit (27 Prozent) sowie unzureichendes Internet-Breitband am Wohnort der Beschäftigten (35 Prozent) gebe.

Zu einem Problem könnte die Pflicht werden, Mitarbeiter, die zwingend in den Unternehmen bleiben müssten, vor allem mit FFP2-Masken zu versorgen. Einige Firmen würden ihren Angestellten diesen Schutz zwar schon zur Verfügung stellen, so UVB-Sprecher Brönstrup. Ob dies aber flächendeckend möglich sei, könne man noch nicht sagen. Das liege daran, dass es mit der neuen FFP2-Tragepflicht im Nahverkehr zu Engpässen bei diesen Masken im Handel oder in Apotheken kommen könnte.

Können Bund und Länder Firmen zum Homeoffice zwingen? Unternehmerverbände halten dies theoretisch für möglich, dass Verordnungen erlassen werden, wonach Behörden Firmen schließen könnten, wo eine Präsenz der Mitarbeiter nicht erforderlich ist. Dies habe bereits die Schließungen von Geschäften und Gastronomiebetrieben gezeigt.

Kann mich mein Chef zum Homeoffice zwingen?

Um Homeoffice in den Unternehmen durchzusetzen, dort, wo es möglich ist, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter arbeitsrechtlich auffordern, künftig von zu Hause zu arbeiten. „Eine sogenannte Versetzungsklausel macht dies in den meisten Arbeitsverträgen möglich“, sagt UVB-Sprecher Brönstrup. „Allerdings können Arbeitnehmer dagegen vorgehen, in dem sie erklären, dass für sie die Versetzung ins Homeoffice nicht zumutbar ist.“ Dieser Fall könnte etwa eintreten, wenn Mitarbeiter daheim zu wenig Platz hätten, ihr Homeoffice mit dem des Partners und dem Homeschooling der Kinder quasi an einem Küchentisch teilen müssten. 

Für die Kontrolle der Einhaltung der Homeoffice-Vorgaben und der möglichen Maskenpflicht in den Firmen wäre in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) zuständig. Allerdings darf die Behörde nicht zu den Mitarbeitern nach Hause gehen, um dort zu kontrollieren, ob der Arbeitsschutz eingehalten wird, sagt ein Sprecher.