Kippt auch das Beherbergungsverbot in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern?
Noch eine Woche Ferien. Demnächst entschieden Gerichte darüber, ob Berliner wieder reisen dürfen.

Am Donnerstag kassierten gleich zwei Gerichte die Regel, dass Urlauber aus Risikogebieten in Niedersachsen und Baden-Württemberg nicht in Hotels und Ferienwohnungen übernachten dürfen. Sachsen und das Saarland gaben der Verordnung gleich selbst eine Absage. Der Spielraum für Menschen aus Risikogebieten, die zur Erholung anderswo übernachten möchten, wird größer. Und auch in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern liegen längst Eilanträge bei Gericht.
Am Freitag will sich nach Informationen der "Ostseezeitung" das Oberverwaltungsgericht Greifswald drei Eilanträgen widmen, die sich gegen die Quarantäneregeln Mecklenburg-Vorpommerns für Urlauber wenden. Hoteliers von der Ostseeküste gehen hier den Gerichtsweg.
Auch im Land Brandenburg sind zwei Eilanträge gegen die Verordnung beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Zwei Hoteliers - einer aus Ostprignitz-Ruppin, einer aus Oder-Spree - wehren sich gegen das Verbot, Urlauber aus Risikogebieten aufzunehmen. Sie halten die Regelung für unverhältnismäßig und rechtswidrig. Auch hier will das Gericht zügig entscheiden. In Berlin und Brandenburg gehen die Herbstferien am Montag in die zweite Woche. Noch wäre Zeit für einen mehrtägigen Ausflug ins Umland.