Ein Wartezimmer einer Arztpraxis. (Symbolbild)
Ein Wartezimmer einer Arztpraxis. (Symbolbild) Foto: dpa/Daniel Karmann

Seit März 2020 sind bei der Berliner Ärztekammer 268 Beschwerden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingegangen. Vorwiegend hätten sich Patienten über Ärzte beschwert, in deren Praxen im Wartebereich keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste oder bei denen gar dazu aufgefordert wurde, die Maske abzunehmen. Das teilte die Ärztekammer auf Nachfrage mit.

25 Beschwerden seien mutmaßlich darauf zurückzuführen, dass sich der jeweilige Arzt bei einem coronaleugnenden Patienten „unbeliebt gemacht“ habe. Mindestens 35 Beschwerden seien hinsichtlich ausgestellten Bescheinigungen zur Ausnahme von der Maskenpflicht, die entweder ohne die gebotene Sorgfalt oder gar vorsätzlich ausgestellt wurden, eingegangen.

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In den bisher 268 Fällen seien mittlerweile 199 Verfahren wieder eingestellt worden. Nach Angaben der Ärztekammer habe es in der Regel berufsrechtliche Hinweise als Ermahnung im Hinblick auf die Berufspflichten der Ärzte gegeben. „Formelle berufsrechtliche Verfahren oder Rügeverfahren sind in diesen Fällen nicht erforderlich oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen“, heiß es.

Derzeit nehme die Zahl der eingehenden Beschwerden ab. Im letzten Quartal des vergangenen Jahres sei die Zahl noch doppelt so hoch wie im aktuellen Quartal gewesen.