Arm in Deutschland
KEINE Hartz-IV-Sanktionen bis Jahresende, dann kommt das Bürgergeld
Angesichts großer Steigerungen bei Lebenshaltungskosten und Energie sollen Bedürftige unterstützt werden.

Die steigenden Preise für Lebensmitttel, Heizen und Sprit belasten besonders Menschen, die eh schon viel zu viel Monat übrig haben, wenn Leere in Portemonnaie und Konto sich zeigen. Arm ist, wer nicht im Homeoffice arbeiten kann und Fahrtkosten spart, oder einmal weniger im Bioladen einkauft und so Teuerung ausgleicht.
Für Menschen, die Sozialhilfe empfangen, wird es bei etwaigen Sperren vom Amt noch enger in diesen Tagen: Die Bundesregierung will daher Leistungskürzungen als Sanktion bei Pflichtverletzungen für Sozialhilfeempfänger vom Sommer bis Jahresende aussetzen.
Zum nächsten Jahr will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP dann ein sogenanntes Bürgergeld einführen, das die bisherige Grundsicherung ablösen und auch die sogenannten Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu regeln soll. Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger soll nun schon im Vorgriff bis dahin ausgesetzt werden.
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Aussetzen von Sanktionen soll ab Sommer gelten
Nach den ursprünglichen Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die Aussetzung ab dem Sommer gelten. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
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Dadurch könnten Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen mehr verhängen. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen erscheine, müsse aber wie bisher mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, erklärte das Arbeitsministerium.
Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent nicht zulässig
2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährdet und damit nicht zulässig ist. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß.
In der Debatte um ein Entlastungspaket, das insbesondere die Folgen steigender Energiepreise abfedern soll, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor „Hilfen mit der Gießkanne“ und fordert substanzielle und zielgenaue Hilfen für einkommensarme Haushalte, die überproportional von Teuerungen betroffen sind. Weder der angekündigte Kindersofortzuschlag von 20 Euro noch der geplante einmalige Heizkostenzuschuss von 135 Euro im Wohngeld, die bisher beschlossen werden sollen, reichen nach Einschätzung des Wohlfahrtsbverbandes in Höhe und Form aus, um armen Menschen wirksam zu helfen.
Dauerhafter Zuschuss für Energie
Es brauche viel mehr eine nachhaltige Lösung in Form einer dauerhaften Energiekostenkomponente im Wohngeld. Einmalig 135 Euro seien mit Blick auf die zu erwartenden Energiepreissteigerungen in Folge des Ukraine-Krieges zu gering bemessen, unterstreicht der Paritätische Wohlfahrtsverband. Daneben brauche es zwingend einen Inflationsausgleich auch für Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung.
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Auch der Grünen-Sozialexperte Andreas Audretsch hat weitere Unterstützung für Bedürftige gefordert. „Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine begann einen Tag, nachdem sich die Ampel auf das Entlastungspaket geeinigt hatte“, sagte Audretsch am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Die Lage hat sich durch den Krieg stark verschärft. Die aktuell weiter steigenden Preise stellen eine völlig neue Situation dar.“
100 Euro Einmalzahlung für Menschen in Grundsicherung
Die nun auf den Weg gebrachte 100-Euro-Einmalzahlung für Menschen in der Grundsicherung sei ein wichtiger Schritt, um die Mehrkosten der Corona-Pandemie abzudecken. Der Kindersofortzuschlag sei wichtig zur Entlastung von Familien. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine sei es gut, dass der Zuschlag nun auch für alle Kinder gezahlt werde, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, so Audretsch.
Das Kabinett hatte die Zahlung für Grundsicherungsempfänger und den Zuschlag für Kinder am Mittwoch beschlossen. Im Februar hatte sich die Koalition auf ein Entlastungspaket mit mehreren Maßnahmen verständigt. Derzeit verhandelt die Ampelkoalition über weitere Entlastungen.
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Audretsch verlangte, die aktuelle Entwicklung müsse sich schnell auch in den Regelsätzen der Grundsicherung abbilden, um das Existenzminimum zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach deutlich gemacht, dass bei kurzfristig stark steigenden Preisen auch die Regelsätze kurzfristig angepasst werden müssten. „Genau das steht nun an“, sagte der Grünen-Politiker.