Für Garten oder Villa

Keine Grundsteuererklärung abgegeben: Diese Strafen drohen in Brandenburg und Berlin

Nach Ablauf einer letzten Frist gibt es noch viele säumige Immobilienbesitzer. 

Teilen
Wer in Deutschland eine oder mehrere Immobilien besitzt, ist verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Wer in Deutschland eine oder mehrere Immobilien besitzt, ist verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben.serienlicht/imago

Nach Ablauf einer letzten Frist zur Abgabe fehlen in Berlin und Brandenburg noch rund 300.000 Grundsteuererklärungen von Immobilienbesitzern. In der Bundeshauptstadt stehen nach Angaben der Senatsverwaltungen für Finanzen 80.000 bis 100.000 Erklärungen aus, in Brandenburg fehlen mit knapp 200.000 etwa doppelt so viele.

Eingegangen sind bis Ende Juni in Berlin rund 775.000 und bei den Brandenburger Finanzämtern gut eine Million Erklärungen. Ende Januar war die bereits von zunächst Ende Oktober verlängerte Abgabefrist abgelaufen. Danach hatten die Berliner Behörden im ersten Quartal ein Erinnerungsschreiben an die säumigen Immobilienbesitzer verschickt mit einer Frist von einem weiteren Monat. Die Brandenburger Finanzämter hatten Anfang Juni noch einmal Mahnschreiben verschickt und zur Abgabe der Erklärungen bis spätestens Ende Juni aufgefordert.

In Brandenburg drohen nun Verspätungszuschläge

In Brandenburg drohen den Steuerpflichtigen nun finanzielle Konsequenzen. „Von diesen säumigen Immobilienbesitzern werden die Finanzämter demnächst Verspätungszuschläge erheben“, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker. Dabei würden seit Ende Januar pro Monat 25 Euro Verspätungszuschlag fällig. In Berlin wurden noch keine Strafzahlungen festgesetzt. „Wenn keine Fristverlängerung im Einzelfall gewährt wurde, muss jeder, der keine Erklärung eingereicht hat, mit einer Schätzung rechnen“, hieß es dazu vom Senat.

Lesen Sie auch: Neues Gesetz gegen Tempo-Sünder: Wer hier rast, bekommt sein Auto weggenommen! >>

Lesen Sie auch: Frech oder fair? In diesem Restaurant zahlen Sie Strafe, wenn Sie nicht aufessen! >>

So will auch Brandenburg letztlich verfahren. „Ich kann nur jedem säumigen Immobilienbesitzer raten, sich spätestens am kommenden Wochenende hinzusetzen und seine Grundsteuerwerte-Erklärung abzugeben“, betonte Decker. Die Eigentümer seien dazu verpflichtet. Bei hartnäckiger Weigerung würden die Finanzämter selbst die Grundsteuerwerte festsetzen. „Es ist wesentlich besser, die Erklärung selbst abzugeben“, meinte er.

Gefordert wurde das vom Bundesverfassungsgericht

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Grundstücke für die Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmen der Städte und Gemeinden, um etwa Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren.

Freie Wähler kritisieren unakzeptable Bürgerferne

Die Fraktion BVB/Freie Wähler im Brandenburger Landtag forderte das Ministerium auf, die Androhung eines Verspätungszuschlags zurückzunehmen. „Es kann nicht sein, dass die Bürger für mögliche Verzögerungen im Jahr 2023 zur Kasse gebeten werden sollen, obwohl die Daten erst im Jahr 2025 wirklich gebraucht werden“, sagte Fraktionschef Péter Vida. Denn erst dann könne die Reform der Grundsteuer nach Festlegung der Hebesätze in den Städten und Gemeinden greifen. „Dieses angedrohte Zusatzabkassieren können wir nicht akzeptieren.“ Und die Androhung einer Schätzung durch die Finanzämter zeuge von einer Bürgerferne, die nicht akzeptabel sei, meinte Vida.