Die Ordnungsämter in Berlin lassen keine Knöllchen mehr verteilen, wenn es sich um ukrainische Fluchtfahrzeuge handelt, die keinen Parkschein ausweisen.
Die Ordnungsämter in Berlin lassen keine Knöllchen mehr verteilen, wenn es sich um ukrainische Fluchtfahrzeuge handelt, die keinen Parkschein ausweisen. dpa/Zinken

In Berlin dürfte man in den kommenden Tagen immer mehr Fahrzeuge ohne Parkticket sehen. Bußgelder müssen viele der Halter nicht befürchten. Denn für Kriegsflüchtlinge gibt es in Berlin jetzt Sonderregelungen.

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In den Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Spandau und Steglitz-Zehlendorf dürfen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine jetzt mit ihren Fahrzeugen überall kostenlos parken. Das teilten die Bezirksverwaltungen mit.

In der Mitteilung heißt es: „Berlin empfängt derzeit stündlich neue Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten. Diese kommen größtenteils mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen an. Einige Menschen sind hingegen mit ihren eigenen Fahrzeugen nach Berlin gekommen und wurden in Unterkünften untergebracht, die sich auch in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung befinden.“

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Kostenlos parken gilt zunächst für drei Monate

Und weiter: „Um diesen Personen in diesen schweren Zeiten keine zusätzlichen finanziellen Bürden aufzuerlegen, haben sich die Berliner Bezirke mit Parkraumbewirtschaftung kurzfristig auf die Duldung des Parkens ohne Parkschein, ohne Anwohnerparkausweis bzw. Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen für die Dauer von drei Monaten (d. h. bis Ende Mai) verständigt.“

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Grundlage hierfür, so die Verwaltungen, sei das Opportunitätsprinzip, das sich in § 47 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wiederfindet und welches den Ordnungsämtern Handlungsfreiheit innerhalb des gesteckten rechtlichen Rahmens gestatte. Die restlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung seien hiervon aber nicht berührt, so die Ämter.

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Konkret bedeutet das: Für widerrechtliches Parken gibt es kein Knöllchen, sonstige Verkehrsvergehen werden allerdings geahndet. Das gilt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine genauso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auf Berlins Straßen.