Tödliche Sexspiele
Kannibalen-Prozess: DARUM soll der Berliner Star-Gutachter Michael Tsokos es jetzt richten
Rechtsmediziner Michael Tsokos wird vom Angeklagten allerdings abgelehnt und durfte am Dienstag nicht befragt werden.

Der Lehrer, der als „Kannibale von Pankow“ gilt, hat Zweifel an der Sachkunde von Charité-Professor Michael Tsokos (54). Nun will er seine Richter ablehnen.
18. Verhandlungstag. Tsokos vor der Saaltür. Die Richter wollten ihn noch einmal befragen. Die Verteidigung war dagegen. Der Professor musste warten. Stunden vergingen. Dann ein kurzer Auftritt: Ohne Befragung wurde er verabschiedet. Und der Zoff eskalierte: Die Verteidigung kündigte einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige 32. Strafkammer an.
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Seit drei Monaten läuft der Prozess gegen Stefan R. (42). Der Lehrer für Mathe soll Monteur Stefan T. (43) über eine Dating-Plattform kennengelernt, sich in der Nacht zum 6. September 2020 zum Sex mit ihm verabredet und ihn getötet haben. Die Anklage geht davon aus: R. habe gemordet, die Leiche dann in seiner Wohnung zerteilt, Leichenteile an verschiedenen Orten nördlich von Pankow abgelegt. Motiv aus Sicht des Staatsanwalts: „Weil er durch die Tötung geschlechtliche Befriedigung suchte und Teile der Leiche verspeisen wollte.“
Wahrscheinliche Todesursache ist ein massiver Blutverlust
Deutschlands berühmtester Rechtsmediziner diagnostizierte in seiner ersten Stellungnahme im Prozess vor einer Woche: „Wahrscheinliche Todesursache ist ein massiver Blutverlust. Er muss ausgeblutet sei aus einem großen Gefäß wie Hals- oder Beckenschlagader.“ Und für Tsokos belegen forensisch-toxikologische Untersuchungen: „Er muss kurz vor seinem Tod GHB konsumiert haben.“
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Die Droge GHB, auch als K.o.-Tropfen bekannt. Stefan R. hatte vor Gericht erklärt, er habe die Substanz dem Sex-Partner nicht verabreicht. Seine Version: Nach dem Sex habe er T. angeboten, auf der Couch zu übernachten. Er habe ihn am Morgen gefunden – „als sei er im Sitzen umgekippt“. T. sei tot gewesen. Angst und Panik habe ihn gepackt. Auch wenn er nichts mit dem Tod von T. zu tun habe, sei ihm durch den Kopf geschossen: „Die Leiche muss weg.“
These der Verteidigung ist: GHB könne sich nach dem Tod bei Fäulnisprozessen gebildet haben. Sie beantragten ein weiteres forensisch-toxikologisches Gutachten – wegen „Zweifel an der Sachkunde“ von Tsokos und einem weiteren Gutachter.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.