+++UPDATE+++Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe: Ab in den Knast, ihr Ganoven!
Vier junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan hatten ihre Beteiligung an dem Einbruch gestanden und einen Teil der Beute zurückgegeben.

Der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden ist nach über einem Jahr zu Ende. Jetzt fiel das Urteil.
Vier junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan hatten ihre Beteiligung an dem Einbruch gestanden und einen Teil der Beute zurückgegeben. Im Hochsicherheitssaal des Landgerichts Dresden wurden jetzt die Urteile verkündet.
Fünf der sechs Angeklagten sind zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Dresden verhängte gegen sie am Dienstag Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen.
Laut einem Gerichtssprecher könnten allerdings mehrere Angeklagte den Saal tatsächlich als freie Personen verlassen, da die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt werden, bis das Urteil rechtskräftig wird oder sie zum Haftantritt geladen werden, falls noch Reststrafen offen sind. Ein 26-jähriger Angeklagter, der derzeit eine Jugendstrafe für den Diebstahl einer Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin verbüßt, wäre von dieser Regelung ausgenommen.
Gericht machte mit Remmos einen umstrittenen Deal
Der Kunstdiebstahl aus dem Grünen Gewölbe am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Millionenwert und verursachten über eine Million Euro Schaden, indem sie einen Stromkasten und ein Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen. Der Einbruch ereignete sich in der Tiefgarage eines Dresdner Wohnhauses.
Seit Ende Januar 2022 mussten sich die Männer im Alter zwischen 24 und 29 Jahren vor Gericht verantworten. Sie gehören zum bekannten arabischstämmigen Berliner Remmo-Clan und wurden bei Razzien festgenommen. Vier von ihnen haben vor Gericht ihre Beteiligung an dem Einbruch zugegeben und Reue gezeigt. Einer der Angeklagten räumte seine Beteiligung an der Vorbereitung ein. Ein weiterer Angeklagter bestreitet jegliche Tatbeteiligung und hat ein Alibi, das eine Notfall-Behandlung in einer Berliner Klinik in der Tatnacht belegt.
Die Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung, der vier der Angeklagten zugestimmt haben, sieht vor, dass die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt werden, wenn das Urteil verkündet wird. Diese Vereinbarung umfasst glaubhafte Geständnisse und die Bereitschaft zur Befragung vor Gericht.
Verurteilte Remmos könnten erst mal wieder freikommen
Die Staatsanwaltschaft gibt jedoch an, dass die Informationen der Angeklagten lückenhaft sind und noch viele Fragen offenbleiben. Der „Deal“ ist umstritten. Kritiker bemängeln, dass die Täter erheblichen Schaden angerichtet und Menschenleben gefährdet haben, insbesondere durch die Brandstiftung in der Tiefgarage. Politiker verschiedener Parteien äußerten sich kritisch zu der Vereinbarung und bemängelten, dass kriminelle Clans in Sachsen Raubzüge verüben und dafür mit Zugeständnissen belohnt werden.
Die Staatsanwaltschaft betrachtet fünf der sechs Angeklagten als Täter, die gemeinschaftlich mit einem bisher unbekannten Mittäter „21 Schmuckstücke im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro“ aus dem Museum stahlen. Sie forderte deren Verurteilung unter anderem wegen besonders schwerer Brandstiftung. Der 25-Jährige mit dem Alibi soll freigesprochen werden mangels Beweisen.
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Die Verteidigung verlangte für die geständigen Angeklagten wegen deren Hilfe zur Aufklärung Strafmilderung. Aus ihrer Sicht muss zudem beachtet werden, dass mangelnde Sicherheit des Museums die Tatausführung „zumindest begünstigte“.
Mit dem „Deal“ ist dem Gericht ein Strafrahmen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und neun Monaten für die Erwachsenen vorgegeben sowie zwischen vier Jahren und neun Monaten für die zur Tatzeit noch 20-jährigen Zwillingsbrüder, wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.