Jobcenter kämpfen gegen Corona-Panik
Die Zahl der Anrufer hat sich verzehnfacht. Wer Termine aufgrund der Pandemie versäumt, hat keine Nachteile.

Berlin - Läden dicht, Produktionen runtergefahren – über die Arbeitsagenturen ergießt sich wegen der Corona-Seuche eine Flut von Anfragen, der das Telefonsystem nicht gewachsen ist. Die bundesweit gültige Einwahl ist überlastet, weil sich die Zahl der Anrufer mittlerweile gegenüber dem Normalbetrieb verzehnfacht hat und persönliches Vorsprechen in den Agenturen nur noch in Notfällen erlaubt ist.
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Die Bundesagentur ist dabei, von der zentralen Einwahl auf regionale Rufnummern umschalten zu lassen. Informationen dazu sollen über Twitter oder die Internetseite verbreitet werden. Bis zur Schaltung neuer Nummern soll man möglichst auf Anrufe verzichten.
Anträge auf Arbeitslosengeld online stellen
Die Agentur weist darauf hin, dass es keine rechtlichen Folgen hat, wenn man einen vereinbarten persönlichen Termin nicht wahrnimmt. Er muss auch nicht abgesagt werden.
Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
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Anträge auf Arbeitslosengeld kann man auf der Internetseite der Bundesagentur stellen, auch Anträge auf die Weiterbewilligung von Grundsicherung.
Finanzielle Nachteile soll niemand haben. Die Agentur vermeldete: „Wir agieren so gut es geht unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.“ Das gelte auch für Kindergeld und Kinderzuschlag.
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Auch Arbeitgeber, die für die Beantragung von Kurzarbeitergeld verantwortlich sind, sollen den Weg über die Website nehmen. Kurzfristig war ein Bundesgesetz erlassen worden, dass eine rückwirkende Zahlung seit 1. März ermöglicht. Danach muss nur ein Zehntel der Beschäftigten in Kurzarbeit sein, bislang war es ein Drittel.
Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit, wenn sie Kurzarbeit machen müssen (haben sie Kinder, sind es 67 Prozent).
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Betriebe fahren Kapazitäten zurück
Wer also zum Beispiel als Kinderloser statt wie üblicherweise fünf Tage nur noch vier Tage pro Woche arbeiten würde, bekäme 80 Prozent des Lohns weiter vom Arbeitgeber. Für die übrigen 20 Prozent erhalten Beschäftigte die Kompensationszahlung von der Arbeitsagentur.
Bei einer Blitzumfrage des Verbands der Maschinenbauer gaben rund 400 der 1000 antwortenden Betriebe an, bereits ihre Kapazitäten zurückzufahren – teilweise über Arbeitszeitkonten, aber auch über Kurzarbeit.