Jetzt schaltet sich der Anwalt von Thomas Gottschalk ein: Kann er Stephan von Dassel retten?
Der Grünen-Politiker ist unter Druck. Am Donnerstag beginnt das Abwahlverfahren gegen ihn.

Die Affäre um die Stellenbesetzung im Bezirksamt Mitte sorgt weiter für Wirbel. Und für Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) wird es nun richtig eng. Am Donnerstag beginnt im Bezirksparlament (BVV) das Abwahlverfahren gegen ihn. Die entscheidende Abstimmung soll am 8. September stattfinden. Eine Mehrheit für eine Abwahl zeichnet sich ab. Doch der angeschlagene Bezirkschef wehrt sich, holt sich juristische Hilfe beim Promi-Anwalt.
Der Berliner Jurist Christian Schertz (56) greift meistens ein, wenn Prominente so ihre Probleme haben. Er vertritt oder vertrat zum Beispiel Günther Jauch, Thomas Gottschalk, Jan Böhmermann und auch Berlins Ex-Regierenden Klaus Wowereit. Nun steht er im Dienste des angeschlagenen Bezirksbürgermeisters von Mitte.
Von Dassel muss sich wegen der Vorgänge um eine Stellenbesetzung zur Wehr setzen, die vor gut einer Woche durch Medienberichte hochkochten. Und der Druck wächst. Am Donnerstag beginnt im Bezirksparlament (BVV) ein Abwahlverfahren gegen den Bezirkschef. Am 8. September soll die Entscheidung fallen. Eine Mehrheit für eine Abwahl zeichnet sich ab. Selbst Teile der eigenen Partei rücken von dem Bürgermeister ab, fordern seinen Rücktritt.

Störfeuer von anderer Seite kann von Dassel nicht gebrauchen. Er will sich nun mit juristischen Mitteln gegen Anschuldigungen zur Wehr setzen. „Die von Medien teilweise verbreitete Behauptung, Stefan von Dassel habe einem abgelehnten Bewerber per SMS angeboten, ihn mit einer privaten Geldzahlung ,ruhig zu stellen‘, erweist sich schlicht als falsche Tatsachenbehauptung“, sagte sein Anwalt Christian Schertz.
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Affäre um Bürgermeister: Eine SMS sorgt für Wirbel
Der Jurist kündigt an, gegen diejenigen, die dies weiter behaupteten, rechtliche Schritte einzuleiten. „Auch um weitere Rufbeeinträchtigungen zu verhindern und die bereits eingetretene Reputationsbeschädigung zu korrigieren“, so Schertz.
Bei der Stelle ging es um die Leitung des Steuerungsdienstes im Bezirksamt Mitte, einer Schlüsselposition in der Verwaltung. Sie wurde Ende 2021 an einen Lokalpolitiker der Grünen vergeben, den von Dassel kannte. Ein unterlegener Mitbewerber klagte, so dass die Stelle monatelang vakant war.
Anfang April verfolgte von Dassel nach eigener Darstellung die Idee eines „öffentlich-rechtlichen“ außergerichtlichen Vergleichs, um einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern und die Stelle schnell besetzen zu können, wie er sagte. Das Rechtsamt habe eine solche Lösung, die mit einer Entschädigungszahlung verbunden gewesen wäre, jedoch aus haushaltsrechtlichen Gründen abgelehnt, sagt von Dassel.

Daraufhin brachte er per SMS die Möglichkeit einer „privatrechtlichen Vereinbarung“ ins Spiel. „Ein konkretes Angebot einer Geldzahlung ist in dieser SMS an keiner Stelle erfolgt“, sagt Anwalt Schertz und wiederholt er das, was der Bezirkschef selbst zuletzt mehrfach betonte. „Vielmehr hat der Bewerber eine privatrechtliche Einigung von der Zahlung von drei Monatsgehältern initiativ abhängig gemacht.“ Von Dassel sei darauf nicht eingegangen, habe keinen Kontakt mehr zu dem Mann aufgenommen.
Die SMS mit der Idee einer privaten Einigung hatte der Bezirksbürgermeister zuletzt als Fehler bezeichnet. Aber von Dassel denkt nicht daran, das Handtuch zu werfen. „Ich werde nicht zurücktreten“, sagt von Dassel am Dienstag. „Denn das hieße ja, die Vorwürfe anzuerkennen. Die Vorwürfe, wir hätten am Bezirksamt eine Amigo-Affäre, sind aber falsch.“
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Von Dassel: „Ich werde nicht zurücktreten“
Bei dem Stellenbesetzungsverfahren habe es keine Bevorzugung eines Bewerbers aufgrund seines Parteibuchs gegeben, sondern es sei eine reine Bestenauslese gewesen, erklärt von Dassel. „Und der Vorwurf, ich hätte einem unterlegenen Bewerber privates Geld angeboten, damit er seine Klage fallen lässt, ist ebenfalls falsch.“
Der Bürgermeister kündigt an, bei der BVV-Sondersitzung am Donnerstag zu den Vorgängen zu sprechen. Er werde den Sachverhalt so darstellen, „wie er den Tatsachen entspricht“, sagte er. Von Dassel selbst hatte in der Vorwoche bei der Senatskanzlei die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt. Er verbindet damit die Hoffnung, dass der Sachverhalt neutral untersucht und er vom Verdacht eines Dienstvergehens entlastet werde.