Ab Mittwoch gilt auch in Berlin eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Ab Mittwoch gilt auch in Berlin eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. dpa/Christian Charisius

Lange wurde darüber diskutiert, nun steht der große Tag: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich gilt von Mittwoch (16. März) an in ganz Deutschland eine sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis dann müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind beziehungsweise sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Was bedeutet das für Berlin? Und was sollten SIE jetzt wissen? Hier kommen die wichtigsten fragen und Antworten zum neuen Gesetz.

Wie viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich betrifft das in Berlin?

Absolute Zahlen nennt die Gesundheitsverwaltung dazu nicht. Die Impfquote sei aber deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Nach den Daten, die der Gesundheitsverwaltung vorliegen, beträgt sie in Berliner Krankenhäusern zwischen 82 und 100 Prozent, im Pflegebereich rund 90 Prozent.

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Wie Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) zuletzt ausführte, bestehe in Berlin aufgrund der vergleichsweise hohen Werte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die günstige Situation, dass die Impflücke dort gar nicht so groß sei.

Was passiert, wenn Mitarbeiter keinen Impfschutz haben?

Wer ab dem 16. März anfangen will, in einer Einrichtung oder einem Unternehmen der Branche zu arbeiten, muss dem Arbeitgeber vor Beginn einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Sonst darf er oder sie nicht beschäftigt werden. Bereits Beschäftigte ohne nachgewiesenen Impfschutz müssen von ihrem Arbeitgeber vom gleichen Tag an gemeldet werden.

Wie funktioniert das in Berlin?

Die Einrichtungen in Pflege und Gesundheitswesen sollen die Daten per elektronischem Meldesystem an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) melden. Dort werden die Informationen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Ziel dieses Vorsortierens ist es nach Angaben der Gesundheitsverwaltung, den Aufwand bei den Gesundheitsämtern zu verringern.

Außerdem soll es einen Überblick über das gesamte Berlin erleichtern und Hinweise auf möglicherweise drohende Engpässe bei der Gesundheitsversorgung und in der Pflege geben.

Was macht das LaGeSo mit den Daten?

Es gibt die Informationen zur Impfsituation der Beschäftigten und zu drohenden Engpässen an die Gesundheitsämter der Berliner Bezirke weiter. Die Gesundheitsämter fordern fehlende Nachweise bei den Beschäftigten an. Sie helfen ihnen gleichzeitig, eine Impfberatung und eine Impfmöglichkeit zu finden.

Wozu brauchen die Gesundheitsämter Hinweise zu Engpässen?

Berlin setzt die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit um. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen. Es werden also nicht automatisch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für Beschäftigte ausgesprochen, die die nötigen Impfnachweise nicht vorlegen. In dem Fall dürften die Beschäftigten, die erforderliche Nachweise nicht vorgelegt haben, zunächst weiterarbeiten.

Was droht Beschäftigten im Gesundheitswesen ohne Impfschutz?

Gibt es nach den erhobenen Daten kein Risiko bei der Versorgung, leiten die Gesundheitsämter ein Bußgeldverfahren ein. Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass es im Sinne des Bundesgesetzes im Ermessen der Gesundheitsämter liege, ob sie als letztes Mittel dann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot gegen ungeimpfte Beschäftigte aussprächen.

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Für den Vorgang von der Meldung bis hin zu möglichen Sanktionen für einzelne Beschäftigte wie etwa ein Bußgeld oder Betretungs- und Tätigkeitsverbot könnten laut Verwaltung etwa drei Monate vergehen. Mit schnellen und sehr zeitnahen Verboten ist demnach vorerst wohl nicht zu rechnen.

Sind bei den Trägern schon Kündigungen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingegangen?

Laut Angaben der Agentur für Arbeit haben sich in Berlin in den letzten Monaten zwar etwas mehr Menschen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen arbeitssuchend gemeldet als in den Vorjahresmonaten, die Gründe dafür könnten aber vielseitig sein und nicht zwingend auf die Impfpflicht zurückgeführt werden, sagte ein Sprecher. Bei den Trägern seien bislang keine vermehrten Kündigungen deswegen bekannt geworden, teilten etwa die Krankenhausgesellschaft Berlin und die Arbeiterwohlfahrt (Awo) auf Anfrage mit.

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