Tausende Berliner demonstrierten nach der Karlsruher Entscheidung in Neukölln und Kreuzberg für bezahlbare Wohnungen.
Tausende Berliner demonstrierten nach der Karlsruher Entscheidung in Neukölln und Kreuzberg für bezahlbare Wohnungen. AFP/Tobias Schwarz

Eine Welle der Wut zieht durch die Stadt. Ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die am Donnerstag den  Berliner Mietendeckel kippte. Bereits Stunden später zeigten Tausende Mieter ihren Unmut auf einer Demonstration, auf der sie lautstark gegen den Karlsruher Richterspruch protestierten. Denn mit dem Ende des Mietendeckels drohen ihnen nun die vorherigen höheren Mieten und deftige Nachzahlungen. Gerade in Zeiten der Corona-Krise bringt dies so manchen Mieter in finanziellen Schwierigkeiten, wie uns viele betroffene KURIER-Leser berichten.

„Ich bin zutiefst schockiert“, schreibt Tanja Faltis (35) aus Baumschulenweg. „Der Mietendeckel hat mir für zwei Wochen Lebensmittel bezahlt. Nun nicht mehr.“ 2020 habe sie sechs Monate von „Kurzarbeit null gelebt“, ihr Arbeitsvertrag wurde danach nicht verlängert. Nun habe sie nach 40 Bewerbungen wieder einen Job. Dennoch wird sie die drohende Nachzahlung durch den Wegfall des Mietendeckels finanziell belasten.

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Eine Erzieherin schreibt, dass sie mit einer Nachzahlung von 1800 Euro rechne. „Werden jetzt Tausende Menschen unverschuldet, verschuldet obdachlos, weil sie ihre Nachzahlungen nicht leisten können und ihre Wohnungen gekündigt werden?“, fragt sie. „Ich kann nur hoffen, dass mich meine Eltern bei der Nachzahlung unterstützen, damit meine beiden Kinder und ich nicht auf der Straße sitzen. Sonst hätte sich das Abstrampeln der letzten drei Jahre, während meiner Teilzeitausbildung zur Erzieherin, in der ich weniger verdient habe, als wenn ich zu Hause geblieben wäre, nicht gelohnt.“ Diese Zeit mit Berufsschule, Nebenjob am Wochenende, Kindererziehung, Haushalt sei für sie eine große Belastung und Herausforderung gewesen. „Auch für meine Kinder, die  auf vieles verzichten mussten. Die Kinder auf Arbeit hatten in den letzten drei Jahren mehr von mir als meine eigenen.“

Die Miete verschlingt Dreiviertel des Gehalts

Sorgen hat auch Stefanie U. (40) aus Prenzlauer Berg. Monatlich 270 Euro müsse sie nachzahlen. „Ich bin verwitwet mit zwei Kindern“, sagt sie. „Eine Witwenrente bekomme ich nicht, weil mein Mann Engländer war.“ Die Frau arbeitete bis Anfang des Jahres bei einem Musikveranstalter. Wegen der Pandemie kam sie in Kurzarbeit, dann lief der Vertrag aus. „Ich arbeite jetzt auf Teilzeit als Schulsekretärin. Meine alte Miete von 880 Euro, die ich wieder zahlen müsste, würde Dreiviertel meines Gehaltes verschlingen.“

Reiner Wild vom Berliner Mieterverein ist enttäuscht über das Urteil der Karlsruher Richter. 
Reiner Wild vom Berliner Mieterverein ist enttäuscht über das Urteil der Karlsruher Richter.  Imago/Kai-Uwe Heinrich

Beim Berliner Mieterverein stehen seit dem Urteil die Telefone nicht still. 20 Berater sind da, um die Fragen der Mieter zu beantworten, sagt Mietervereins-Chef Reiner Wild. Die Zahl derer, die sich gemeldet hätten, liege im vierstelligen Bereich. „Die Verunsicherung aber auch die Wut auf das Urteil ist sehr groß“, sagt Wild. Auch bei ihm sei die Enttäuschung enorm. Er habe Zweifel daran, dass die Karlsruher Richter sachgerecht entschieden haben. „Es überwiegt der Eindruck, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht wirklich mit den Argumenten befasst hat“.

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Wild sagt, dass die Karlsruher Richter die am Donnerstag getroffenen Entscheidung schon Monate früher hätten fällen können, als im Oktober 2020 über einen Eilantrag eines Berliner Vermieters geurteilt wurde. Damals ließen die Richter die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin offen. Im November 2020 trat die zweite Mietendeckel-Stufe in Kraft. Sie beschränkte per Gesetz Mieten, die mehr als 20 Prozent über die vom Senat festgelegten Obergrenzen lagen. Das betraf nach Senatsangaben etwa 340.000 Wohnungen, deren Mieter mitunter mehrere Hundert Euro im Monat sparen konnten. Für rund eineinhalb Millionen Wohnungen waren seit Ende Februar vergangenen Jahres die Mieten auf dem Stand vom Juni des Vorjahres eingefroren. Mit dem Gesetz wollte der Senat den drastischen Mietenanstieg in Berlin bremsen.

Mit der Karlsruher Entscheidung müssen nun die Mieter die Mietdifferenzen binnen zwei Wochen unaufgefordert zurückzahlen. Die wenigsten Vermieter würden laut Mieterverein auf die Nachzahlungen verzichten. Vereinschef Wild hofft, dass sich die Vermieter in Härtefällen fair verhalten und nicht mit der Kündigung der Wohnung drohen. Die Forderungen nach sozial gerechten Mieten sei aber nicht vom Tisch, sagt er. Chancen für einen neuen Anlauf, einen Mietendeckel einzuführen, sehe er jedoch derzeit nur auf Bundesebene.

Nun müssen die Berliner die Zeche bezahlen

So gut, wie auch der Mietendeckel für die Mieter gemeint war: „Der Senat hat aber offenbar nie dafür die nötigen Maßnahmen für den Fall bedacht, dass der mit Risiken behaftete Mietendeckel auch vor Gericht scheitern könnte“, sagt Tobias V. aus Mitte. Nun müssten die Berliner die Zeche bezahlen, so der 65-Jährige, der eine Nachzahlung von 700 Euro befürchtet.

Holger S. aus Lichtenberg trifft das Urteil gerade in der Pandemie-Zeit hart. „Ich arbeite Teilzeit in der Gastronomie, derzeit faktisch zu hundert Prozent Kurzarbeit.“ Für seine Ein-Raum-Wohnung zahle er, dank des Mietdeckels, anstatt 498 nur 363,93 Euro. „Mein Vermieter informierte mich schon im Oktober, dass er die Differenz einfordert, sollte der Mietendeckel gekippt werden.“ 680 Euro drohen ihm als Nachzahlung. „Dazu kommt die überteuerte Miete. 498 Euro sind schon sehr hart an der Grenze, was mit meinen finanziellen Mitteln derzeit machbar ist.“

Wie schnell bereits die Vermieter das Geld verlangen, berichtet der Schöneberger David Lopez. „Ich muss fast 1000 Euro nachzahlen“, schreibt er. „Das ist auch kein Thema, weil ich das Geld gespart habe. Was mich aber nervt: Der Gerichtsbeschluss war noch keine zwölf Stunden alt, da schickte mein Vermieter am Abend schon die Rechnung.“