Ein Schild mit der Aufschrift „Maskenpflicht - Cover your mouth and nose!“ steht in einer Fußgängerzone in München.
Ein Schild mit der Aufschrift „Maskenpflicht - Cover your mouth and nose!“ steht in einer Fußgängerzone in München. Foto: Peter Kneffel/dpa

Der Berliner Senat sieht sich durch die Beschlüsse der Ministerpräsidenten von Mittwochabend auf seinem Weg zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestätigt: Maskenpflicht in Bürogebäuden, nächtliches Verbot von Alkoholausschank, Sperrstunde – das alles gebe es in Berlin bereits, hieß es am Donnerstag aus dem Roten Rathaus. Dennoch plant die Berliner Landesregierung bereits in ihrer nächsten Sitzung am kommenden Dienstag eine weitere Verschärfung.

Man denke über eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum nach: zeitlich und örtlich begrenzt, immer dort und dann, wenn Abstände auch im Freien nicht eingehalten werden könnten. Denkbar wäre die Pflicht etwa in engen Einkaufsstraßen in der Haupteinkaufszeit oder auf Wochenmärkten. Zu den Weihnachtsmärkten will die Senatswirtschaftsverwaltung eine spezielle Vorlage einbringen.

Unterstützung durch Bundesbeamte

Parallel zur Debatte um schärfere Corona-Regeln stehen konkrete Hilfen in Aussicht. So signalisierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch, dass Bedienstete des Bundes den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und Bezirken bei der Kontaktnachverfolgung helfen würden. Dasselbe gelte für die Bundespolizei, die Ordnungsämter unterstützen könnte. Das Land Berlin rechne sich dabei durchaus Standortvorteile aus, weil Tausende Bundesbeamte in der Stadt leben, sich also nicht erst an neue Orte oder Strukturen gewöhnen müssten, hieß es am Donnerstag.

Aus dem Senat hieß es zudem, dass der Gesamtpersonalrat des Öffentlichen Dienstes mittlerweile auch erweiterten Arbeitszeiten von Ordnungsamtsmitarbeitern zugestimmt hat. Bisher konnte es kaum nächtliche Kontrollen geben.

Zuschuss für 2500 Bars und Gaststätten

Darüber hinaus beschloss die Landesregierung, Gastronomen, die wegen der nächtlichen Sperrstunde in ihrer Existenz bedroht sind, bis zu 3000 Euro staatliche Soforthilfe zu gewähren. Das Geld soll als Zuschuss für Mietkosten fließen, wie der Senat bei einer Schaltkonferenz am Donnerstagvormittag beschloss. Adressaten sind laut Senatswirtschaftsverwaltung bis zu 2500 Bars und Gaststätten. Sie können den Zuschuss bei der landeseigenen Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen und müssen dabei existenzbedrohende Einbußen im Vergleich zum Vormonat „plausibel machen“. Das Programm ist auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln beschränkt, also zunächst bis 31. Oktober.

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„Mit diesem schnellen und zielgenauen Hilfsprogramm für Betriebe der Schankwirtschaft unterstützen wir insbesondere diejenigen, die ihren bisherigen Hauptumsatz am späten Abend und nachts erwirtschaften“, erklärte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte, das Programm könne grundsätzlich auch verlängert werden und müsse eine echte Soforthilfe sein. „Es verzichtet bewusst auf komplizierte Bescheinigungsverfahren, auch muss kein Steuerberater eingeschaltet werden. Deshalb sind wir optimistisch, dass wir rasch helfen können.“

Kritik der Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer kritisierte die Soforthilfe bereits vor dem Beschluss: Sie sei „besser als nichts“, aber nicht ausreichend. FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja sagte dagegen, die Mietzuschüsse seien eher „aktive Sterbebegleitung“ als tatsächliche Hilfe. Durch die Sperrstunde drohe eine ganze Branche zu ersticken.