Das Plenum des Abgeordnetenhauses soll am Donnerstag über das Mehr an Mitarbeitern abstimmen.
Das Plenum des Abgeordnetenhauses soll am Donnerstag über das Mehr an Mitarbeitern abstimmen. imago/Emmanuele Contini

Das Abgeordnetenhaus hat ein eigenes Arbeitsbeschaffungsprogramm aufgelegt. Sollten wie erwartet am Donnerstag zwei entsprechende Gesetze verabschiedet werden, steigen nicht nur – wie berichtet – die Diäten der Abgeordneten. Sondern es wird den Parteien die Möglichkeit eröffnen, für ihre Parlamentarier 219 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Beantragt wurde das von SPD, Grünen, CDU, Linke und FDP – und es dürfte Millionen von Euro kosten.

Bislang ist es so, dass jeder Abgeordnete und jede Fraktion in den Bezirksparlamenten bis zu drei Mitarbeiter beschäftigen darf. Immerhin zahlt Berlin auf Antrag eines Abgeordneten für seine Beschäftigten insgesamt maximal 4658 Euro im Monat, plus Lohnnebenkosten. Bei den Fraktionsmitarbeitern in den Bezirken sind es maximal 4227 Euro.

Diese Beträge sollen einheitlich auf 6930 Euro steigen, verbunden mit der Möglichkeit, jeweils vier statt bisher höchstens drei Mitarbeiter zu beschäftigen. So steht es jedenfalls im Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes“ und dem des „Gesetzes zur Änderung des Bezirksverordnetenentschädigungsgesetzes“.

Für jeden Abgeordneten des Landesparlaments und jede Fraktion in den BVV ein Mitarbeiter mehr

Diese Buchstabenschlangen bedeuten, dass bei 147 Abgeordneten und insgesamt 72 Fraktionen in den zwölf Bezirken rechnerisch 219 neue Mitarbeiter möglich sind.

Die Begründungen in den beiden Gesetzentwürfen sind kärglich und argumentieren mit Bürgerfreundlichkeit. Man kann sie so interpretieren: Mit mehr Mitarbeitern sind in den über die Stadt verteilten Bürgerbüros der Abgeordneten längere Öffnungszeiten möglich.

Viele Fragen, keine Antwort

Der KURIER fragte bei den Abgeordnetenhausfraktionen von SPD, Grünen, CDU, Linke und FDP nach, wer den Bedarf von vier Mitarbeitern ermittelt hat, und was eine volle Ausnutzung der Personalaufstockung kosten könnte. Außerdem wurde um Klärung gebeten, ob angesichts der immer wieder heiklen Frage der Finanzierung von Parlamentariern durchleuchtet wurde: Inwieweit wird die Möglichkeit der Beschäftigung von drei Mitarbeitern überhaupt ausgenutzt, und was kostet das den Steuerzahler jetzt?

Diese Fragen scheinen die fünf Fraktionen überfordert zu haben. Binnen einer Woche antwortete keine. Unbeantwortet blieb auch die Frage, ob sich die Parteien nicht dem Verdacht aussetzen, mit den Gesetzen nur staatlich finanzierte Jobs für Parteifreunde zu schaffen.

Weil nicht beantwortet wurde, wie viele Beschäftigte die Abgeordneten und BVV-Fraktionen jetzt haben, kann man nur berechnen, um wie viel die Ausgaben steigen würden, wenn die alten und neuen Höchstgrenzen ausgeschöpft würden: Es sind 6,343 Millionen Euro im Jahr, plus Lohnnebenkosten.