Ein Hahn kann einem schon ganz schön auf den Wecker gehen. Sein Schrei ist so laut wie ein startender Düsenjet.
Ein Hahn kann einem schon ganz schön auf den Wecker gehen. Sein Schrei ist so laut wie ein startender Düsenjet. dpa/Frank Rumpenhorst

Kräht der Hahn auf dem Mist, kann es ganz schön viel Ärger geben. So war es jedenfalls bisher im brandenburgischen Müncheberg. Da sorgte ein Hahn nicht nur für viel Lärm, sondern auch für einen irren Prozess vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Die Folge: Das Federvieh darf zu bestimmten Zeiten nicht mehr im Freien krähen, sondern nur noch in einem schallisolierten Stall.

Vom Hahnenschrei am frühen Morgen geweckt zu werden, ist ja auch wirklich nicht jedermanns Sache. Schon gar nicht, wenn es mitten in einer Kleinstadt wie Müncheberg (über 7000 Einwohner) und nicht auf dem Land  passiert -  und das schon um 3 Uhr. Für viele Menschen ist das noch Schlafenszeit.

Auf dem Dorf ist das Krähen eines Hahnes normal. Aber schon in einer Kleinstadt kann es für Ärger sorgen.
Auf dem Dorf ist das Krähen eines Hahnes normal. Aber schon in einer Kleinstadt kann es für Ärger sorgen. Imago/blickwinkel

Und so zog eine Münchebergerin vor Gericht und klagte, weil sie durch das frühzeitige Gekrähe ständig aus dem Schlaf gerissen wurde. Kein Wunder: Ihr Schlafzimmer liegt nur 20 Meter von dem Ort entfernt, wo der Hahn in den Morgenstunden zu krähen pflegt. Zum Beweis des ruhestörenden Lärmes führte die Anwohnerin ein „Krähprotokoll“. Demnach krähte der Hahn an manchen Tagen von 3 bis 6 Uhr, so ein Gerichtssprecher.

Ein Höllenlärm: Denn der Hahnenschrei heißt nicht umsonst so. Belgische Forscher fanden heraus: Bei einem Hahnenschrei wird ein durchschnittlicher Schalldruckpegel von über 130 Dezibel erzeugt.

Hahnenschrei geht an die Schmerzgrenze menschlichen Gehörs

Das ist ungefähr so laut wie ein startender Düsenjet in 15  Meter Entfernung und geht für das menschliche Gehör an die Schmerzgrenze, so die Experten. Dass Hähne nicht dabei taub werden liegt an eine Besonderheit. Wenn sie den Schnabel beim Krähen aufreißen, bildet sich in ihren Ohren quasi ein Stöpsel, der den Lärm abdämpft.

Die Richter beschlossen, dass die Stadt Müncheberg sich nun um die Problemlösung kümmern muss. Die Behörden müssen dem Halter des Tieres nun anordnen, dass er seinen Hahn von 22 bis 6 Uhr in einem geschlossenen und schallisolierten Stall unterbringt.

Das Verwaltungsgericht bezieht sich auf den Paragrafen 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes, wonach in dieser Zeit die Nachtruhe vor erheblichem Lärm zu schützen sei. Zudem handele es sich nicht um eine landwirtschaftliche Tierhaltung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.