Irakischer IS-Kriegsverbrecher klagt gegen Abschiebung und verliert
Abbas R. erschwindelte sich den Flüchtlingsstatus in Berlin, prügelte und stahl – und will hier bleiben.

Ein irakischer Kriegsverbrecher, der in Berlin im Gefängnis sitzt, hat vergeblich gegen seine Ausweisung geklagt. Der mutmaßlich knapp 24 Jahre alte Abbas R. wollte vor dem Verwaltungsgericht erreichen, dass er nach dem Ende seiner Jugendhaft 2023 nicht abgeschoben wird.
Das Berliner Kammergericht hatte in einem von 2018 bis 2021 dauernden Prozess festgestellt, dass Abbas R. sich im Oktober 2014 im Irak an der Ermordung eines hohen irakischen Offiziers durch Kämpfer des Islamischen Staats (IS) beteiligt hatte. Sie erfolgte, nachdem die Terrormiliz die Stadt Mossul erobert hatte.
Abbas R. erniedrigte einen todgeweihten Mann
Während sein Vater Raad A. (heute 46) den Offizier bewachte, bespuckte und beschimpfte der laut Gutachter damals keine 16 Jahre alte Abbas R. das Opfer vor laufender Kamera. Ein weiterer Terrorist erschoss den Mann schließlich.
2015 kam Abbas R. mit Mutter und zwei Brüdern und getrennt vom Vater aus dem Irak nach Deutschland. Die Familie erschwindelte sich im Asylverfahren die Anerkennung als Flüchtlinge, wie erst im Nachhinein bekannt wurde.
Exil-Iraker jedoch meldeten den deutschen Behörden, dass Vater und Sohn IS-Mitglieder gewesen waren, nachdem sie die Männer auf dem IS-Propagandavideo als Teilnehmer der Hinrichtung erkannt hatten.
Vater und Sohn wurden wegen Kriegsverbrechen verurteilt
Im Juni 2021 verurteilte das Kammergericht den Vater zu lebenslanger Haft, Abbas R. wegen Kriegsverbrechens, Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft, die im kommenden Jahr bei Einbeziehung der U-Haft abgesessen sind.
Das Kammergericht hatte außerdem festgestellt, dass Abbas R. auch nach seiner Einreise in das Bundesgebiet weitere Zeugen eingeschüchtert habe, mutmaßlich mit Heroin gehandelt und Diebstähle begangen habe, wofür er allerdings nicht verurteilt wurde. Außerdem verbreitete er das Video der Hinrichtung.
Die Berliner Ausländerbehörde hatte daraufhin entschieden, Abbas R. müsse abgeschoben werden. Dagegen wandte sich der Mann unter anderem mit der Begründung, das Urteil des Kammergerichts sei noch nicht rechtskräftig. Außerdem gehe von ihm keine Gefahr in Deutschland aus, weil er hier nicht radikal islamistisch in Erscheinung getreten sei.
Gericht sieht Abbas R. als Gefahr für Deutschland
Dem mochte das Verwaltungsgericht nicht folgen und bestätigte die Ausweisung wegen der Feststellungen des Kammergerichts und dem „Nachtatverhalten“ des Klägers. Danach gehe von diesem auch weiterhin eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland aus.
Dass der Kläger zuletzt keine radikal-islamistischen Tendenzen an den Tag gelegt habe, mindere seine Gefährlichkeit nicht.