Prozess

Internetbetrug mit Katzenbabys: Berlinerin verurteilt

Mit Reservierungsgebühren für Baby-Katzen von bis zu 530 Euro schuf sich die arbeitslose Konditorin eine zusätzliche Einnahmequelle.

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Katzenbaby mit Hut.
Katzenbaby mit Hut.Imago Images

Welch Katzenjammer: Im Internet bot sie Katzenbabys an und prellte etliche Tierfreunde um die „Reservierungsgebühr“ - ohne dass diese eine Katze bekamen: Eine 40 Jahre alte Frau ist am Donnerstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Betrugs in 26 Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die vierfache Mutter wurde zudem für die Dauer von vier Jahren einem Bewährungshelfer unterstellt. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 5.875 Euro angeordnet.

Auf einer Online-Plattform hatte sie laut Ermittlungen immer wieder Katzenbabys zum Verkauf angeboten und dann von Interessenten „Reservierungsgebühren“ von bis zu 530 Euro kassiert. Kunden hätten das Tier jedoch unter einem Vorwand nicht erhalten. Auf weitere Nachfragen, wann mit der Übergabe des erworbenen Kätzchens zu rechnen sei, habe die Angeklagte, die damals in Berlin-Hohenschönhausen wohnte, nicht weiter reagiert.

Angeklagte gibt betrügerische Geschäfte mit Katzen zu

Die Angeklagte hatte vor Gericht betrügerische Geschäfte mit Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar von September 2018 bis Juni 2019 zugegeben. Es tue ihr leid, erklärte die 40-Jährige. Sie könne sich allerdings nicht mehr an die Details der Taten erinnern. Von dem ergaunerten Geld habe sie gelebt, so die arbeitslose Konditorin, die mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft ist. Die Verteidigerin erklärte, ihre Mandantin habe „mehr Katzen verkauft, als tatsächlich vorhanden waren“. Es sei außer Kontrolle geraten.

Im Urteil hieß es: „Die Angeklagte hatte sich eine nette Einnahmequelle geschaffen - das war schon System.“ Der Staatsanwalt hatte 16 Monate Haft auf Bewährung verlangt. „Ich glaube, dass es niemals Katzenbabys gab“, sagte er in seinem Plädoyer. Die Verteidigerin hatte ein Jahr Haft auf Bewährung verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.