Intendant Hallervorden scheitert vor Gericht
Jetzt will sich der Schauspieler und Kabarettist per Livestream an die Öffentlichkeit wenden.

Der Kabarettist, Schauspieler und Intendant Dieter Hallervorden (85) ist mit seinem Eilantrag gegen die vorübergehende Schließung seines Schlosspark-Theaters vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat seinen Antrag gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass sich die Ausbreitung der Pandemie beschleunige. Viele Infektionsketten seien nicht mehr nachvollziehbar. Zudem sei die Schließung zeitlich begrenzt und durch Ausgleichszahlungen abgefedert.
„Als demokratisch gesinnter Staatsbürger habe ich diese Entscheidung zu respektieren“, teilte Hallervorden mit. Er werde die Urteilsbegründung lesen und daraus seine Schlüsse ziehen. Am 21. November werde er sich zusammen mit weiteren Künstlern von der Bühne des Schlosspark-Theaters per Livestream an die Öffentlichkeit wenden, kündigte Hallervorden an. „Ich jedenfalls gebe die Hoffnung nicht auf.“
Seit Anfang November gelten bundesweit strengere Vorgaben. Laut Berliner Infektionsschutzverordnung müssen beispielsweise Restaurants, Kneipen und Kinos schließen. Verboten sind auch Konzerte und Theateraufführungen vor Publikum. Die Einschränkungen sollen bis Monatsende gelten. Das Verwaltungsgericht hatte bereits Eilanträge von Gastronomen gegen die Schließung ihrer Lokale zurückgewiesen, auch ein Konzertverbot wurde bestätigt. Die Revision zum Oberverwaltungsgericht ist in der Regel möglich.