In Kampfmontur und mit Pistolenattrappe: Reichsbürger stürmte S-Bahnhof Hermannstraße
Laut Anklage ging es dem Treptower André S. (58) darum, andere Fahrgäste in Angst zu versetzen.

Er wollte wohl aussehen wie der Attentäter von Halle und den Fahrgästen Angst einjagen: Gegen einen 58-jährigen Berliner Reichsbürger, der in Kampfmontur und mit einer echt aussehenden Pistolenattrappe auf den S-Bahnhof Hermannstraße stürmte, ist eine Geldstrafe von 3600 Euro verhängt worden.
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André S. (geschieden) aus Treptow wurde unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verurteilt. Laut Anklage ging es ihm darum, andere Fahrgäste in Angst zu versetzen.
Der 58-Jährige war in Camouflage-Bekleidung und mit einer Art Armee-Helm samt Kamera unterwegs
Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten erging am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der 58-Jährige nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. 120 Tagessätze zu je 30 Euro wurden verhängt.
Der 58-Jährige soll am 31. Oktober 2019 in Camouflage-Bekleidung und mit einer Art Armee-Helm samt Kamera im Stadtteil Neukölln unterwegs gewesen sein. Drei Wochen zuvor hatte in Halle/Saale ein Rechtsextremist in ähnlicher Montur versucht, mit Waffengewalt die Synagoge der Stadt zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Tür. Als es ihm nicht gelang, auf das Gelände zu kommen, ermordete er eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-Jährigen.
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Der Treptower André S. wird den Reichsbürgern zugeordnet
Weil der 58-Jährige den S-Bahnhof Hermannstraße laut Anklage trotz Aufforderung von Sicherheitskräften nicht verlassen habe, war ein Einsatz der Bundespolizei ausgelöst worden. Der Mann sei polizeibekannt und werde der Reichsbürger-Bewegung zugeordnet, hieß es damals. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
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Mal sehen, ob der Mann, der die deutsche Justiz nicht anerkennt, jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des 58-Jährigen wurde laut Anklage auch eine scharfe Patrone gefunden. Neben Störung des öffentlichen Friedens wurde dem Mann auch Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.