Zehn Jahre Haft für Andreas M. (34)
In Hellersdorfer Pflegeheim: Pfleger vergewaltigt Behinderte
70 Fälle von sexuellem Missbrauch: Der Mann vergriff sich an Frauen und Männern mit geistiger und mehrfacher Behinderung

Ein Pflegeheim in Berlin-Hellersdorf: Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, damit ihr beschwerliches Leben so angenehm wie möglich verläuft. Doch Pfleger Andreas M. (34) hat diese Hilfsbedürftigkeit auf das Schamloseste ausgenutzt. Er verging sich an ihnen sexuell und filmte das. Jetzt muss der 34-Jährige für zehn Jahre ins Gefängnis.
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Besonders perfide: Andreas M. waren Menschen mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung anvertraut. Menschen, die sich gegen seine Übergriffe nicht wehren konnten. Nur durch Zufall kamen die Ermittler dem Mann auf die Schliche.
Organisation aus den USA kam dem Pfleger auf die Schliche
Im vergangenen Jahr geriet der Mann aufgrund von Informationen einer Organisation aus den USA, die sich für vermisste und ausgebeutete Kinder einsetzt, in den Fokus der Polizei. Als es bei dem Pfleger wegen des Verdachts des Verbreitens von Kinderpornografie zu einer Durchsuchung kam, stießen die Ermittler des Landeskriminalamtes auf Dateien zu den Geschehnissen in der Wohngruppe.
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Das Landgericht befand den 34-Jährigen am Dienstag in 70 Fällen für schuldig, wie eine Sprecherin mitteilt. Der Mann soll sich über zwei Jahre hinweg sexuell an sechs Bewohnerinnen und Bewohnern einer Einrichtung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung vergriffen haben. Betroffen waren laut Anklage drei Frauen und drei Männer.
Opfer des Mannes, der Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe in Berlin-Hellersdorf war, waren zwischen Juli 2020 und August 2022 Frauen und Männer im Alter von 32 bis 46 Jahren, so die Anklage. 70 Fälle sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses sah das Landgericht als erwiesen an. Der 34-Jährige habe jeweils Bildaufnahmen angefertigt. In 47 der Fälle ging das Gericht von Vergewaltigung aus. Zudem habe der Angeklagte Kinderpornografie hergestellt und besessen.
Eine mögliche Sicherungsverwahrung lehnen die Richter ab
Das Urteil: zehn Jahre Haft. Die Begründung des Urteils erfolgte wie die gesamte Verhandlung nicht öffentlich. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Der Verteidiger plädierte für eine Strafe von maximal acht Jahren. Die Kammer habe die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung der Sicherungsverwahrung als nicht gegeben erachtet, teilte die Gerichtssprecherin mit. Ein sogenannter Hang sei nicht festgestellt worden.
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Der Pfleger befand sich seit September 2022 in Untersuchungshaft. Er ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen des Verbreitens und des Besitzes kinderpornografischer Schriften rechtskräftig verurteilt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat ihn demnach 2020 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.