Immobilienmarkt : Seehofer will Berliner Mieter schützen
Nach einem Gesetzentwurf aus dem Haus des Bundesbauministers soll der Schutz der Mieter verbessert werden. In Berlin würden nicht mehr nur die Bewohner in den Milieuschutzgebieten profitieren, sondern die in der gesamten Stadt.

Mieter in Berlin und anderen Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt sollen künftig vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stärker geschützt werden – und damit vor Verdrängung. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Mobilisierung von Bauland aus dem Haus von Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hervor.
Vorgeschlagen wird darin, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt generell unter Genehmigungsvorbehalt der Behörden gestellt wird. Bisher gilt ein solcher Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen nur in Milieuschutzgebieten. Durch die Neuregelung soll die Gebietskulisse deutlich erweitert werden. Für Berlin würde dies bedeuten, dass nicht nur die etwa 956.000 Menschen in den 63 Milieuschutzgebieten der Stadt von dem besseren Schutz profitieren, sondern alle etwa 3,6 Millionen Einwohner, sofern sie Mieter sind. Denn die gesamte Stadt gilt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Ziel des Genehmigungsvorbehalts ist es, die Umwandlungen einzuschränken. Unter bestimmten Bedingungen sollen sie jedoch – wie bisher – möglich sein. So mussten die Behörden beispielsweise schon bisher in Milieuschutzgebieten der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmen, wenn die Eigentümer versicherten, dass sie die Wohnungen sieben Jahre lang nur Mietern zum Kauf anbieten. Viele Vermieter beriefen sich auf diese Klausel, wodurch weiterhin Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurden. So lagen im Jahr 2018 in Berlin allein 5200 der 12.800 Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, in einem Milieuschutzgebiet. In 98 Prozent der Fälle mussten die Behörden die Umwandlungen genehmigen, weil sich die Eigentümer auf die Sieben-Jahres-Klausel beriefen.
Die umstrittene Klausel zum Verkauf an die Mieter soll im Zuge der Gesetzesreform zwar nicht gestrichen, aber für die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt leicht verändert werden. So ist die Umwandlung laut dem Referentenentwurf zu genehmigen, wenn das Wohneigentum „zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll“. Ein anderer Grund für eine Genehmigung soll sein, wenn die Wohnung an einen Familienangehörigen zur eigenen Nutzung verkauft werden soll.
Mieterverein kritisiert die Reform-Vorschläge
Der Berliner Mieterverein (BMV) kritisiert die Reform-Vorschläge. „Der Gesetzentwurf trägt nicht dazu bei, den Mietern die Sorge vor Verdrängung durch Umwandlung in Eigentumswohnungen zu nehmen“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Außerdem falle er „hinter die Ergebnisse des Wohngipfels der Kanzlerin vom September 2018 zurück“. Damals habe die Bundesregierung erklärt, Ausnahmen vom Verbot der Umwandlung sollten nur in Einzelfällen geltend gemacht werden dürfen. Der aktuelle Gesetzentwurf sehe dagegen vor, dass auch in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf ein Drittel der Wohnungen eines Wohngebäudes nach Umwandlung an Dritte verkauft werden dürfen. Einzige Bedingung sei, dass der Gebäudeeigentümer gegenüber der Behörde erkläre, dass er zwei Drittel der Wohnungen an Mieter verkaufen werde. Da hier keine konkreten Wohnungen festgelegt würden, bestehe das Risiko, nach einer Umwandlung mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert zu werden, somit für alle Mieter. Hinzu komme, dass die jahrelange Kontrolle, ob wirklich nicht mehr als ein Drittel der Wohnungen an andere Erwerber verkauft werde, wenig erfolgversprechend scheine.
Dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) gehen die Vorschläge aus dem Hause Seehofer dagegen zu weit. „Mit dem Umwandlungsverbot werden die Möglichkeiten der Menschen erschwert, Wohneigentum zur Selbstnutzung oder zur privaten Altersvorsorge in gefragten Innenstadtlagen zu erwerben“, sagt BFW-Präsident Andreas Ibel. Das Angebot werde ohne Not weiter verknappt. „Die Folge sind Preissprünge – eine fatale Entwicklung!“
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) spricht von „sehr positiven Ansätzen“. Sie begrüße die Ausweitung der Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, wünsche sich aber zugleich mehr. Die Bundestagsabgeordnete Caren Lay (Linke) wird deutlicher. „Aus dem vollmundig angekündigten Umwandlungsverbot ist ein schwacher Genehmigungsvorbehalt auf Länderebene geworden“, sagt sie. „Der Gesetzentwurf ist ein schwacher Kompromiss, der den Schwund von Mietwohnungen nicht stoppen wird.“