Corona-Bußgeld

Illegale Party: Wirt in Mitte muss 5000 Euro zahlen

Senat und Bezirke streiten, ob Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz genügend geahndet werden. Dabei wurden bereits drastische Bußgelder verhängt.

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Seit einiger Zeit ist die Berliner Polizei jedes Wochenende mit bis zu 1000 Einsatzkräften dabei, Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen und in Parks aufzulösen. Hier eine Party im James-Simon-Park.
Seit einiger Zeit ist die Berliner Polizei jedes Wochenende mit bis zu 1000 Einsatzkräften dabei, Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen und in Parks aufzulösen. Hier eine Party im James-Simon-Park.Morris Pudwell

Die Corona-Zahlen in der Stadt steigen – und gleichzeitig wird der Ton unter den politisch Verantwortlichen schärfer. So wirft der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) den Bezirksämtern vor, sich bei der Durchsetzung von Infektionsschutzregeln wie Maskenpflicht oder Abstandsgebot nicht ausreichend einzusetzen. Jetzt wehrt sich der Bürgermeister von Mitte.

Seit einiger Zeit ist die Berliner Polizei jedes Wochenende mit bis zu 1000 Einsatzkräften dabei, Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen und in Parks aufzulösen. Solche spontanen Ansammlungen und Feiern meist junger Menschen mit Alkohol und anderen Drogen gelten aktuell als besonders problematische Infektionsereignisse. Wenn dann die Polizei auftauchte, kam es zuletzt immer wieder zu Rangeleien und einzelnen Flaschenwürfen aus der Menge heraus.

Während die Polizei also alle Hände voll zu tun hat, engagierten sich viele Bezirksämter zu wenig, so der Regierende Bürgermeister. So sei der Effekt der Maßnahmen oft wenig nachhaltig, was Müller wiederum den Bezirken vorwarf. Deren Ordnungsämter würden nur in fünf von 100 Fällen tätig, in denen die Polizei Verstöße gegen Corona-Regeln festgestellt habe, so Müller. „Da ist noch Luft nach oben.“

Mehr als 1000 Anzeigen beim Ordnungsamt erfasst

Am Dienstag kam die Reaktion aus Mitte. Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) teilte mit, dass aktuell wöchentlich zwölf Doppelstreifen in Restaurants, U-Bahn-Stationen, Gewerbebetrieben und im öffentlichen Raum die Einhaltung der Verordnung überprüften. Inzwischen wurden demnach mehr als 1000 Anzeigen beim Innendienst des Ordnungsamts erfasst. Auch der Bußgeldrahmen werde in Einzelfällen ausgeschöpft.

So wurde nach Dassels Worten in dieser Woche ein Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro gegen einen Gastronomiebetreiber erstellt, in dessen Betrieb eine Tanzveranstaltung stattfand, bei der die Hygienevorschriften massiv verletzt wurden. Nach Erlass solch hoher Bußgelder habe der Bezirk „nun auch die Möglichkeit, Schließungen von gastronomischen Betrieben als verhältnismäßig und somit rechtmäßig durchzusetzen“.

Dennoch, so Dassel, gehe es bei den Kontrollen „nicht um die absolute Höhe der eingenommenen Bußgelder, sondern vor allem um einen effektiven Infektionsschutz“. Er berichtet von einer engen Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt und verweist auf „mehrere gemeinsame Einsätze in gastronomischen Betrieben und U-Bahnhöfen“.