Von diesem Parkplatz an der Koppenstraße wurde Franziska Garling der Wagen abgeschleppt, während sie einen Patienten versorgte.
Von diesem Parkplatz an der Koppenstraße wurde Franziska Garling der Wagen abgeschleppt, während sie einen Patienten versorgte. Foto: Gerd Engelsmann

Es ist ein Parkplatz, der extra für Pflegedienste reserviert ist. Doch für eine Berliner Pflegerin wurde das Abstellen ihres Autos dort zu einem teuren Spaß. Als Franziska Garling einen Patienten in der Koppenstraße (Friedrichshain) versorgte und nach 20 Minuten zu ihrem Wagen zurückkehrte, war er schon abgeschleppt. Die Rechnung fiel saftig aus: 323,68 Euro musste die 29-Jährige für das Auslösen ihres Pkw bezahlen. Rein juristisch gesehen ist der Schaden durch ihren eigenen formalen Fehler entstanden, aber moralisch betrachtet löst der Fall Kopfschütten aus. 

„Dass die mich sofort abgeschleppt haben, ist menschlich gesehen total daneben. Während ich einen pflegebedürftigen Menschen versorge, wittern andere ein Geschäft“, sagt sie erbost. Gerade in der Corona-Krise sei ihr Alltag ohnehin schon erschwert. Das war passiert: Seit vier Jahren schon versorgt Franziska Garling, die bei einem Pflegedienst angestellt ist, einen Patienten in der Koppenstraße. Am Karfreitag war sie ausnahmsweise nicht mit ihrem Dienstauto unterwegs. Doch sie legte auch wie sonst immer ihre Ausnahmegenehmigung in die Windschutzscheibe. Ein Fehler, wie sich später heraus stellt. Sie wurde Opfer eines Abschleppdienstes.

„Ich stand ohne Jacke frierend auf dem leeren Parkplatz und habe mich gewundert, wo mein Auto ist“, sagt Garling. In dem Schrecken habe sie sofort bei der Polizei angerufen, die ihr zwar nicht helfen konnte, aber wenigstens einen Kontakt zum Abschleppunternehmen gab. Das Problem: Die Pflegerin hatte auf einem privaten Parkplatz der Wohnungsbaugesellschaft WBM geparkt, die einen Vertrag mit dem Abschleppdienst hat. 

Der Parkplatz, ausschließlich für Rollstuhlfahrer und Pflegedienste vorgesehen, ist durch ein Hinweisschild gekennzeichnet. Und obwohl Garling zur Zielgruppe gehört, war ihre Ausnahmegenehmigung dort nicht gültig, da diese nur für öffentliche Parkplätze vorgesehen ist und nicht für private. „Es mag sein, dass die Betroffene zu der von Ihnen benannten Personengruppe gehört, jedoch war dies für unsere Mitarbeiter vor Ort nicht erkennbar. Weder war das Fahrzeug von außen beschriftet, noch lag in der Windschutzscheibe eine zulässige Ausnahmegenehmigung“, teilte ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Abschleppunternehmens dem KURIER nach einer Anfrage mit. 

Diese Ausnahmegenehmigung lag hinter der Windschutzscheibe ihres Autos. Sie reicht aber nicht aus, um sich als Pflegekraft zu identifizieren.
Foto: Gerd Engelsmann
Diese Ausnahmegenehmigung lag hinter der Windschutzscheibe ihres Autos. Sie reicht aber nicht aus, um sich als Pflegekraft zu identifizieren.

Rechtlich hat Franziska Garling einen Fehler begangen. Doch sie ärgere sich über das „unmenschliche Vorgehen“. „Als ich mich dort meldete und einem Mitarbeiter erklärt habe, dass ich Pflegerin und mitten im Dienst bin, hat er trotzdem nicht von der Geldforderung abgesehen und sogar gelacht“, sagt sie. Nach dem Telefonat habe er ihr eine SMS mit den Bankdaten gesendet. Den Betrag musste sie per Sofortüberweisung begleichen. „Sonst hätte ich mein Auto nicht zurückbekommen“, sagt sie. In der Kurznachricht, die dem KURIER vorliegt, steht außerdem: Täglich kämen Standgebühren von 14,28 Euro hinzu. Nach Aussagen des Abschleppunternehmens habe sich der Sachverhalt anders dargestellt: Die Mitarbeiter hätten nicht gewusst, dass die Betroffene eine Pflegekraft sei. 

Pflegerin musste ihren Dienst abbrechen

Besonders tragisch: Die Pflegerin musste sogar ihren Dienst abbrechen, konnte ihre anderen Patienten nicht mehr versorgen, weil sie ihren Wagen aus dem Autoknast in Reinickendorf auslösen musste. „Zum Glück haben Kollegen meine Schicht mit übernommen“, sagt sie.

Das Erlebnis von Franziska Garling ist kein Einzelfall: Wie der KURIER von einer Mitarbeiterin eines Pflegedienstes dort in der Nachbarschaft erfuhr, sollen vom selben Parkplatz in den vergangenen Woche auch schon andere Fahrzeuge von Pflegekräften abgeschleppt worden sein. 

Das Abschleppunternehmen stand bereits mehrfach öffentlich in der Kritik, unter anderem berichtete der Berliner Mieterverein darüber. Es ging unter anderem um die Frage, ob Abschlepppraxis und -kosten des deutschlandweit tätigen Abschleppunternehmens rechtens seien. Das beschäftige seit Jahren die Gerichte.

Grundsätzlich gilt: Grundstückbesitzer dürfen Fahrzeuge, die widerrechtlich auf ihrem Grund abgestellt wurden, abschleppen lassen. Laut Berliner Mieterverein hat das der Bundesgerichtshof 2009 entschieden. Auch das sogenannte „Zurückbehaltungsrecht“, also die Bekanntgabe des Auto-Standorts erst nach Zahlung, sei rechtens. Weiter hieß es in dem Fachartikel: Vom Vorwurf der schweren Erpressung sei der Gründer des Abschleppunternehmens freigesprochen worden.

Hohe Abschleppkosten fraglich

Allerdings sind die hohen Kosten für das Abschleppen, in diesem Fall 323,68 Euro, fraglich. „Der Preis erscheint mir unverhältnismäßig“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Peter Weis dem KURIER. Es müsse geprüft werden, ob hier nicht schon Wucher vorliege. Genau das hat auch der Berliner Mieterverein damals schon beleuchtet. Mehr als die ortsüblichen Abschleppkosten dürfe ein Unternehmen nicht kassieren – das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden (BGH vom 4. Juli 2014 – V ZR 229/13). Zum Vergleich: In Berlin kostet das „Umsetzen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge“ wie hier eines Pkw durch die Polizei 188 Euro, durch die BVG 144 Euro und durch das Ordnungsamt 225 Euro.

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„Die Kosten in Höhe von 323,68 Euro sind nicht hoch, sondern ortsüblich und angemessen“, hieß es dagegen seitens der Abschleppfirma. Hierbei wurde auf ein öffentliches Vergabeverfahren verwiesen, den Zuschlag habe man erhalten, weil im Vergleich zu Mitkonkurrenten die günstigsten Preise auf dem Berliner Markt angeboten worden seien. „Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass das Fahrzeug an einem Feiertag umgesetzt wurde und folglich ein branchenüblicher Feiertagszuschlag berechnet wurde“, so der Mitarbeiter weiter.

Vergleiche zu Umsetzungen der Polizei oder des Ordnungsamtes seien schlicht unzulässig, weil hier „Äpfel mit Birnen“ verglichen würden. Öffentliche Umsetzungen würden unter anderem mit Steuergeldern subventioniert. Vorliegend handele es sich um eine Umsetzung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens von Privatgrundstücken. Die Preise seien folglich auch privatwirtschaftlich kalkuliert, um am Markt bestehen zu können.

Wohnungsbaugesellschaft kann nicht helfen

Auch die Wohnungsbaugesellschaft WBM, bei dem die Pflegerin bereits Beschwerde einlegte, kann da nicht helfen: „Im konkreten von Ihnen geschilderten Fall ist aber kein Fehlverhalten der von uns beauftragten Firma nachgewiesen worden. Es tut uns sehr leid, aber wir können hier für die betroffene Pflegekraft nichts tun“, bestätigte ein Sprecher dem KURIER.

Franziska Garling überlegt nun, sich juristischen Beistand zu suchen. Sie sagt: „323 Euro sind für mich zu viel Geld, um das von meinem Gehalt zu bezahlen. So viel verdiene ich auch nicht im Monat.“