Wegen Körperverletzung und Bedrohung
Hier marschiert Rapper Fler auf die Anklagebank
Doch weil Rüpel-Rapper Fler eine Zeugenaussage nicht passte, stürmte er später einfach aus dem Gerichtssaal.

Rüpel-Rapper Fler kann es wohl nicht lassen: Eklat im Prozess! Weil ihm die Aussage einer Zeugin nicht passte, stürmte er aus dem Saal.
Musiker Fler, bürgerlich Patrick Losensky (40), wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung auf der Anklagebank in Berlin. Erst ruhig und geständig, auch wenn von Reue nicht viel zu spüren war. Fünf Stunden gelassen. Dann sein poltriger Auftritt.
Der Rüpel-Rapper zur Zeugin (30): „Laber keine Scheiße!“ Dann sprang er auf: „Ich geh’ raus jetzt, seit drei Stunden Lügen.“ Ein paar eilige Schritte zur Tür, die fiel krachend hinter ihm ins Schloss. Verdutzt sein Verteidiger hinterher. Doch Fler kehrte nicht zurück. So hatte er sich bereits in einem früheren Prozess am Amtsgericht aufgeführt.
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Um zwei Anklagen geht es nun, insgesamt sechs Taten. Anfang 2020 teilte er laut Staatsanwaltschaft auf seinen Social-Media-Kanälen übel beleidigend aus. Betroffen zwei Frauen und Comedian Shahak Shapira.
Einige Tage später dann am 2. März 2020 eine Auseinandersetzung mit einem RTL-Kamerateam, das ihn spontan beim Verlassen einer Luxus-Boutique am Kurfürstendamm interviewen wollte. Fler soll einen Kameramann mit der Faust geschlagen und dessen Filmkamera im Wert von 19.000 Euro „planmäßig zerstört“ haben.
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Auslöser der Anfeindungen im Internet sei ein Statement einer der beiden Frauen im Rahmen der Kampagne #unhatewomen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes gegen frauenfeindliche Hassbotschaften in Rap-Texten gewesen. Im Fall einer der Frauen hatte er ein Bild von ihr auf seinem Account veröffentlicht. Mit einem „Kopfgeld“ von 2000 Euro, so die Anklage. Für den, der sie „ran bringt“.
Rapper Fler fühlte sich vom Kameramann bedrängt
Fler zur Richterin: „Eine Textzeile wurde aus dem Kontext gerissen, ich wurde wochenlang beleidigt.“ Er habe leider reagiert – „wenn ich erst mal anfange zu beleidigen, mache ich es ausgiebig“. Das sei dann wie ein Fass ohne Boden. Doch er habe inzwischen gelernt: „Am besten gar nicht reagieren.“ Die Richterin: „Wie wollen Sie das schaffen?“ Fler: „Konfrontationen aus dem Weg gehen.“
Auch einen Schlag im Fall des Kameramannes gab Fler zu. Doch er habe sich bedrängt gefühlt – „ich sagte, dass ich kein Gespräch will“. Und es sei ihm vor allem darum gegangen, dass keine Aufnahmen von seiner Lebensgefährtin gemacht werden. Fler: „Das Bedrängen ging mir auf die Nerven.“ Allerdings sei er in der Unterzahl gewesen. Sein Verteidiger: „Er hat sich dazu hinreißen lassen, den ersten Schlag auszuführen.“ Die Kamera habe Fler inzwischen bezahlt.
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Die Frau, dessen Bild er veröffentlich hatte, zog vor ein Zivilgericht. Fler wurde in Hamburg zu einem Schmerzensgeld von 20.000 Euro verurteilt.
Der jetzige Prozess steuert auf Bewährung zu: Im Vorfeld wurde „gedealt“. Das Gericht stellte in Aussicht: Im Fall eines Geständnisses unter Einbeziehung einer Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung – verhängt im März 2021, unter anderem wegen Beleidigung – drohen ihm laut Verständigung maximal ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Fortsetzung: Mittwoch.