Kuriose Gerichtsshow

Heulender Klima-Kleber bekommt Unterstützung von Linken-Politiker Gregor Gysi

Als Rechtsanwalt verteidigte Gregor Gysi den Chaoten beim Prozess in Berlin.

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Der Klima-Kleber sitzt neben seinem Anwalt Gregor Gysi (Die Linke) in Berlin vor Gericht.  
Der Klima-Kleber sitzt neben seinem Anwalt Gregor Gysi (Die Linke) in Berlin vor Gericht. dpa/Fabian Sommer

Ein Klima-Kleber mit prominentem Rechtsbeistand: Linken-Politiker Gregor Gysi (74) verteidigte Student Lukas P. (24). Der blockiert seit Monaten immer wieder Straßen.

Um neun Aktionen zwischen Januar und Juni ging es: Acht Mal war P. dabei, als Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ sich auf die Straße setzten und durch ihren Asphalt-Protest für lange Staus sorgten. In sechs der Fälle hatte er sich mit Sekundenkleber auf die Straße geklebt. Außerdem war er bei einer Aktion im Justiz-Ministerium beteiligt, musste aus einem Vorraum getragen werden.

Anwalt Gysi griff in eine Packung mit Papiertaschentüchern: Lukas P. kämpfte mit den Tränen. Er verlas eine Erklärung: „Es stimmt, dass ich an den genannten Tagen auf der Straße war.“ Er habe „friedliche Mittel gewählt mit schwerem Herzen“. Weil sich die Politik ändern müsse, seine Angst wegen der Klimakrise so groß sei.

Der Klima-Kleber: „Ich störe meine Mitmenschen ungern und entschuldigte mich bei diesen Menschen, nicht aber dafür, dass ich für den Erhalt unserer Gesellschaft demonstriert habe.“ Viel lieber würde er wieder einen Chor leiten oder sein Studium fortsetzen.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihm fünf Strafbefehle zugeschickt. Er legte Einspruch ein. Gysi wurde von Aktivisten der „Letzten Generation“ gefragt, ob er verteidigen würde. Viele Klima-Kleber erhielten bereits wegen Blockaden eine Geldstrafe wegen Nötigung. Das Ankleben stellt aus Sicht der Staatsanwaltschaft einen Widerstand dar.

Gregor Gysi kann die Wut betroffener Autofahrer verstehen

Anwalt Gysi: „Ich kann die Wut betroffener Autofahrer verstehen.“ Aber es gehe um große Fragen unserer Gesellschaft. Gysi zum Richter: „Sie sollten den Mut haben, ihn freizusprechen.“ Ein „Dasitzen“ sein keine Gewalt, keine Nötigung. Eine solche Straßenblockade sei im Kern eine Sofortdemonstration. Für eine Rettungsgasse werde gesorgt.

Gysi argumentierte: „Das Versammlungsrecht hat Vorrang vor dem Recht, sich mit dem Auto irgendwo hinzubewegen. Die jungen Menschen sind in einer schwierigen Situation. Sie finden viel zu wenig Gehör.“ Der jungen Generation gehe es um das Überleben.

Immer mehr Berliner sind sauer auf die Blockaden, immer weniger wird über Klimaschutz gesprochen. Das belegen auch aktuelle Umfragen. Die selbst ernannten Aktivisten machen weiter.

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Urteil wie in vielen anderen Verfahren gegen Straßenblockierer eindeutig: „Dieses Verhalten ist strafbar.“ Er sehe es als verwerflich an und als Gewalt, so der Richter. Eine Geldstrafe verhängte er: 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro).

Gysi hatte damit gerechnet: „Das Urteil war erwartet, aber nicht mutig.“ Er kündigte bereits Berufung an. Auch werde er den Prozess nutzen, um bei der Bundesregierung vorstellig zu werden – „dass sie anders auf die junge Generation zugehen soll“.