Wem gehört der Honecker-Schatz?

Heftiger Streit um die Orden des SED-Chefs

Ein Auktionshaus wollte die Ehrenabzeichen am Sonnabend trotz eines gerichtlichen Verbots versteigern.

Teilen
Erich Honecker wurde mit dem Orden „Held der Sowjetunion“ ausgezeichnet. Es ist nur eines von vielen Ehrenabzeichen, die der SED-Chef erhielt.
Erich Honecker wurde mit dem Orden „Held der Sowjetunion“ ausgezeichnet. Es ist nur eines von vielen Ehrenabzeichen, die der SED-Chef erhielt.Auktionshaus Andreas Thies eK

Erich Honecker ist noch immer für einen Skandal gut: Der Bund und ein Auktionshaus streiten sich heftig um wertvolle DDR-Orden des Staatsratsvorsitzenden. Es geht um die Frage, ob ein Sammler die Honecker-Stücke privat versteigern lassen darf – oder ob die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin der DDR einen Besitzanspruch auf sie hat. Wie der Zoff ausgeht, könnte weitreichende Folgen für den Handel mit DDR-Devotionalien haben.

Ausgelöst wurde der Streit durch die Ankündigung einer großen Honecker-Auktion. Sie sollte am Sonnabend stattfinden (KURIER berichtete). Im Angebot: der „Karl-Marx-Orden“ des Staatschefs, der Orden „Held der DDR“, ein irakischer Säbel und weitere Prunkstücke. Als das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben von der geplanten Versteigerung erfuhren, erwirkten sie kurzfristig ein gerichtliches Verbot.

Doch das Auktionshaus in Kirchheim (Baden-Württemberg) wollte nicht nachgeben. Chef Andreas Thies kündigte zunächst an, die Versteigerung mit veränderten Spielregeln durchzuziehen. Die Honecker-Sammlerstücke sollten erst nach der endgültigen Klärung der Besitzrechte an die Höchstbietenden übergeben werden. Thies betonte, dass fast alle Stücke schon einmal auf dem freien Markt waren und dass er sie nun legitim für einen Sammler veräußere. 

Auktionator bricht Telefonat ab

Der KURIER hakte am Sonnabend, kurz vor dem geplanten Beginn der Versteigerung, noch einmal telefonisch und  per E-Mail bei Auktionator Thies nach. Würde er das Honecker-Erbe trotz der gerichtlichen Verfügung wirklich unter den Hammer bringen? Das Telefonat dauerte nur Sekunden, denn Thies erklärte, er habe „keine Zeit“ und legte auf. Bei einem weiteren Anruf bestätigte eine Mitarbeiterin zwar, dass es eine Versteigerung verschiedenster historischer Stücke geben werde. Aber sie wisse nicht, ob die umstrittenen Honecker-Orden noch dabei seien.

Der Konflikt um das Staatschef-Erbe dürfte ohnehin erst begonnen haben. Thies hatte in einem früheren Gespräch gesagt, dass er sich eine Millionen-Klage gegen den Bund vorbehalte. Denn falls der ganze Wirbel dazu führe, dass er die Honecker-Stücke nur noch unter Wert veräußern kann, sei Schadenersatz fällig. Allein der Orden „Held der DDR“ könne unter normalen Umständen 200.000 Euro einbringen. Juristisch geklärt werden muss nun, wer wirklich die Besitzrechte an den Orden und Staatsgeschenken hat – der Bund, der Sammler oder womöglich Dritte.

Der Streitfall könnte weitreichende Folgen auch für andere Verkäufe haben. Denn immer wieder kommen Nachlass-Stücke von DDR-Oberen auf den Markt. Eine Kernfrage: Waren Orden und erhaltene Staatsgeschenke persönlicher Besitz oder gehörten sie zum volkseigenen Vermögen? Was volkseigen war, könnte heute dem Bund zustehen.