Funkzellenabfrage
Handy-Überwachung: So erfahren Sie, ob Sie schon einmal im Visier der Berliner Polizei waren
Unbescholtene Berliner geraten ins Netz der Überwachung: Nun kann jeder überprüfen, ob die eigene Nummer ausgeforscht wurde.

Jahr für Jahr geraten völlig unbescholtene Bürger in den Fokus von Ermittlungen, die sich eigentlich gegen Straftäter richten. Einmal mit der falschen Person telefoniert, vielleicht auch sogar durch versehentliche Eingabe einer falschen Telefonnummer, einmal zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, und schon wird der Albtraum Wirklichkeit: Sie geraten in das Fadenkreuz der Ermittler.
Besonders umstritten ist die sogenannte Funkzellenabfrage. Dabei erfragen die Ermittler bei Telefonanbietern sämtliche Mobilfunknummern, die sich in einem bestimmten Zeitraum, etwa während einer Straftat, in einer Funkzelle eingeloggt waren. Das geschieht automatisch, wenn das Handy im Netz ist. Allein im vergangenen Jahr fanden nach Angabe des Berliner Justizsenats 523 solcher Funkzellenabfragen statt, im Vorjahr waren es sogar 612. Dabei geht es laut Justizbehörde immer um erhebliche Straftaten wie Mord, Raub und schweren Diebstahl.
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Überwachungswahn: Statistisch wurde jeder Berliner bereits 21-mal ausgeforscht
Dennoch: Die meisten Nummern, die dabei erfasst werden, stammen von Unbeteiligten. Das Portal netzpolitik.org spricht deshalb von einer „Rasterfahndung, die vor allem Menschen betrifft, die sich nichts zuschulden kommen lassen haben“. Ein regelrechter Überwachungswahn hat dazu geführt, dass inzwischen auf jede Berlinerin und jeden Berliner 21 Datensätze kommen, die abgefragt wurden.
Nun reagiert Berlins Justizsenat auf die wachsende Kritik und hat ein sogenanntes Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) eingerichtet. Das funktioniert so: Jeder kann sich auf der Seite https://fts.berlin.de/ kostenlos mit ihrer oder seiner Handynummer registrieren. Teilnehmende erhalten eine Bestätigungs-SMS und werden daraufhin benachrichtigt, falls eine Abfrage der Nummer erfolgt. Aus der Mitteilung des Justizsenats geht allerdings hervor, dass die Benachrichtigung nicht unmittelbar erfolgt, sondern „erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, um die Ermittlungen nicht zu gefährden“.