200.000 Euro
Härtefall-Fonds für Opfer der SED-Diktatur kann wieder helfen
Berlin hat die Mittel in diesem Jahr verdoppelt, weil sie 2021 nicht gereicht hatten

Das Büro des Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) nimmt ab sofort wieder Anmeldungen für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds entgegen. Verfolgte der SED-Diktatur mit Wohnsitz in Berlin, die sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, können beim BAB beraten werden. Das Büro unterstützt auch bei der Antragstellung.
Voraussetzung für Zahlungen ist, dass die seinerzeit politisch verfolgten oder inhaftierten Antragsteller rehabilitiert sind. Sollte noch keine Rehabilitierung vorliegen, besteht auch hier die Möglichkeit der Beratung.
Der Beauftragte Tom Sello begrüßte, dass mit der kürzlichen Verabschiedung des Berliner Landeshaushalts wieder Geld für den Fonds vorhanden ist, und mit 200.000 Euro für 2022 doppelt so viel wie 2021, als die Mittel im Herbst nach rund 50 Hilfeleistungen erschöpft waren. Sello: „Die Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sind heute häufig Erwerbsminderungsrentner oder Empfänger von Grundsicherung. Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, ihnen zu helfen.“
Meistgelesen
Blick in die Sterne
Laut Horoskop: Diese Sternzeichen sind im Oktober vom Pech verfolgt
Rezept des Tages
Cremige Kürbissuppe: Dieses Herbst-Rezept ist ein Muss
Das geht aber schnell
Schnellstart bei „Hochzeit auf den ersten Blick“: Hier geht es schon ums Baby
Blick in die Sterne
Horoskop für heute: Dienstag, 3. Oktober 2023 – für alle Sternzeichen
Blick in die Sterne
Laut Horoskop: Diese Sternzeichen schweben im Oktober auf Wolke sieben
Klarer Fall von denkste!
Fluch des Transfermarkts: Hertha BSC leidet weiter!
Härtefallfonds zahlt an Opfer, wenn es niemand anderes tut
Der Härtefallfonds soll einmalige finanzielle Hilfe leisten, wenn keine sonstigen staatlichen Unterstützungssysteme greifen. Hilfe kann zum Beispiel gewährt werden für medizinische Maßnahmen wie Zahnersatz, Schaffung und Erhaltung von Wohnmöglichkeiten, Handys, Fahrräder oder für Aus- und Fortbildungen. Laufende Kosten werden nicht abgedeckt.
Die Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungsleistungen stehen in der Härtefall-Richtlinie. Über die Vergabe der Hilfen entscheidet Sello unter Mitwirkung eines Beirats.
Die Beratung zum Härtefallfonds ist unter (030) 24 07 92 62 oder per E-Mail unter haertefall@aufarbeitung-berlin.de zu erreichen.