Grundsteuer-Erklärung: Zwangsgeld, wenn man die Erinnerung ignoriert
Fast 76 Prozent der 864.000 Berliner Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer haben ihre Grundsteuer-Erklärung fristgerecht abgegeben.

Gut 210.000 Berliner werden bis Ende März Post vom Finanzamt bekommen: Sie haben die Frist versäumt, die Erklärung über ihren Immobilienbesitz für die neue Grundsteuer einzureichen. Das hätte bis zum 31. Januar erfolgen müssen. Deshalb gibt es eine schriftliche Erinnerung.
Grundsteuer-Frist versäumt: Es gibt einen Monat drauf, danach wird es teuer
Sie enthält die Steuernummer und eine Frist von einem weiteren Monat. „Bis dahin werden grundsätzlich keine Verspätungszuschläge erhoben. Danach werden die Finanzämter wie in anderen Steuerverfahren im Einzelfall und nach Ermessen Verspätungszuschläge erheben oder den Steuerwert schätzen. Es besteht auch die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen“, erklärte die Senatsverwaltung für Finanzen.
Hinweise, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Antworten auf häufige Fragen finde man auf der Internetseite https://www.berlin.de/grundsteuer/.
Die Finanzverwaltung ist trotz der 210.000 Säumigen ganz angetan von den Berlinern: Knapp 864.000 hätten die Erklärung abgeben müssen, gut 653.000 davon sind auch eingangen, 75,7 Prozent. Das ist über ein Prozentpunkt mehr als der Bundesdurchschnitt. In der vergangenen Woche waren die Zahlen der vorwiegend elektronischen Zusendungen sprunghaft angestiegen.
Lesen Sie auch: Kurz vor Fristende fehlten bundesweit noch Millionen Grundsteuer-Erklärungen >>
Finanzsenator verspricht, der Senat wolle den Berliner nicht tiefer in die Tasche greifen
Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne): „Das Versprechen gilt: Die Grundsteuerreform erfolgt aufkommensneutral, das Land Berlin erzielt damit keine zusätzlichen Einnahmen. Wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, werden die Lasten aber anders verteilt. Wer eine weniger werthaltige Immobilie besitzt, kann sich auf eine Entlastung freuen.“
Lesen Sie auch über Befürchtungen, im Osten könnte die Grundsteuer stark steigen >>
Das Aufkommen der Grundsteuer im Land Berlin liegt bei 850 Millionen Euro pro Jahr, etwas mehr als die Hälfte davon entfällt auf Wohngrundstücke. Zwar soll es von 2025 an bei dieser Summe bleiben, aber die Höhe der Grundsteuer kann sich im Einzelfall verringern oder erhöhen, abhängig von Lage, Größe und Alter der Gebäude.
Die Reform der Grundsteuer war erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 das bisherige Bemessungsverfahren für verfassungswidrig erklärt hatte. Es stellte „umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundbesitz“ fest. Das lag unter anderem daran, dass die Datengrundlage im Westen Deutschlands von 1964, im Osten von 1935 stammte.