Kollwitz-Markt in Berlin: Die Polizei überprüft, ob alle Regelungen der Corona-Krise eingehalten werden. 
Kollwitz-Markt in Berlin: Die Polizei überprüft, ob alle Regelungen der Corona-Krise eingehalten werden.  Foto: imago images/Sabine Gudath

Polizei und Ordnungsämter dürfen in Berlin keine Bußgelder mehr ausstellen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden oder zu große Gruppen unterwegs sind. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Dienstag entschieden.

Das Gericht setzte den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Bestimmungen teilweise außer Kraft. Betroffen ist das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf „ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. Andere Bußgelder der Verordnung gelten weiter.  

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Die Kritik des Verfassungsgerichts: Formulierungen wie „absolut nötiges Minimum“ und „soweit die Umstände dies zulassen“ gleich in den ersten Passagen der Berliner Verordnung seien zu „unbestimmt“. Im Beschluss heißt es: „Die Vorschrift versetzt die Bürgerinnen und Bürger nicht in ausreichender Weise in die Lage, zu erkennen, welche Handlung bußgeldbewehrt ist.“ Dies könne gerade rechtstreue Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre. Die Bußgeldandrohung von bis zu 25.000 Euro entfalte „zusätzliche abschreckende Wirkung“.

Das Gericht hat mit den Passagen insbesondere deswegen ein Problem, weil der Senat die Corona-Verordnung nach und nach gelockert, aber den Bußgeldkatalog nicht entsprechend angepasst hat. Der Bußgeldkatalog, schreibt das Gericht, sei am 22. April veröffentlicht worden. Schon die Veränderungen der sechsten Corona-Verordnung vom 7. Mai aber seien darin nicht angepasst worden, gleiches gelte für die siebte Corona-Verordnung vom 12. Mai und die aktuell gültige vom 19. Mai. „Als Konsequenz entsprechen von den insgesamt 59 im Bußgeldkatalog aufgeführten Tatbeständen auch bei großzügiger Auslegung nur noch neun Tatbestände den Regelungen der aktuellen Verordnung“, so das Gericht.

Der Berliner Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen gegen Abstands- oder Kontaktbeschränkungsgebot Bußgelder von bis zu 500 Euro vor. Andere Verstöße – zum Beispiel das Öffnen eines Clubs oder das Ausrichten einer Großveranstaltung – kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Hat der Senat geschlafen? Vertreter von Senat wie Innenverwaltung wollten sich am Dienstag zunächst nicht eingehend zu dem Gerichtsurteil äußern – auch, weil es ihnen zum Teil noch gar nicht vorlag. In der Pressekonferenz des Senats kündigte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) an, der Senat werde in einer Sondersitzung am Donnerstag „auf Basis des Urteils entscheiden“. 

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Das Gericht eröffnet dem Senat einen einfachen Ausweg: Es müsse in Betracht gezogen werden, dass „einige Bürger sich ohne Verfolgungsdruck“ nicht mehr an die Regeln halten, heißt es in dem Beschluss. Der Senat könne „dieser Gefahr sehr kurzfristig begegnen“, indem er eine klare Bußgeldvorschrift erlasse, die Zweifel beseitige.

Was aber ist mit all den Bußgeldern, die schon geschrieben wurden? Moritz Quiske, Sprecher der Gesundheitsverwaltung, teilte am Abend mit: „Die jetzt laufenden Bußgeldverfahren sollten bis zur endgültigen Entscheidungen ausgesetzt werden.“ Wie mit älteren Bußgeldern zu verfahren sei, werde geprüft.

Besonders in Parks und Grünanlagen hatten Polizei und Ordnungsämter gezielt Gruppen und Abstände kontrolliert. Wie viele Bußgelder in Berlin bisher geschrieben wurden, lässt sich dabei nicht sagen. Ordnungsämter und Polizeien führen ihre Daten nicht in einer stadtweiten Statistik zusammen.

Am Donnerstag will der Senat außerdem über neue Lockerungen beraten. Dabei soll es um das Demonstrationsrecht gehen, auch ein Öffnungstermin für Fitnessstudios könnte dann kommen.